Verbeugung vor der türkischen Despotie
Sie hat versucht, einem deutschen Gericht die Verantwortung zuzuschieben. Die feige Kanzlerdarstellerin Angela Merkel. Aber das ist Augenwischerei. Verantwortlich ist sie. Denn nur sie konnte die „Ermächtigung“, nach § 104a des Strafgesetzbuches, zur Strafverfolgung des Herrn Böhmermann und seines Spottgedichtes über Erdogan erteilen. Schon an Merkels Begründung für den...
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