Das haben alle Medien mit Genuß gebracht: »Lasst die Russen Ukrainer töten, foltern und vergewaltigen.«So lautet schwere Beleidigung von Sarah Wagenknecht und Alice Schwarzer durch Dmytro Kuleba, den Außenminister der Ukraine. Als ob die beiden Frauen und die vielen Menschen auf der Berliner Friedensdemonstration zur Vergewaltigung aufgerufen hätten. Nicht eines der Medien widersprach dieser Ungeheuerlichkeit.
So niederträchtig wie möglich
Man hatte ja, unter der Führung der ARD/des MDR schon so niederträchtig wie möglich begonnen, als man, gegen jedes Medienrecht, die Erstunterzeichner des „Manifest für Frieden“ einzeln anschrieb und versuchte, das „Manifest“ als Rechts einzuordnen und die Unterzeichner zum Widerruf zu bewegen. Auch die parallele Fahndung nach „Rechten“ diente nicht der Wahrheitsfindung, sondern der Manipulation und der Hetze.
Der „Beweis am Rand der Demo“
Ein Klassiker der „Beweisführung“ war die Behauptung des MDR in seinem Schreiben an de Erstunterzeichner: „Am Rande der Demo hielt der wegen Brandstiftung an einem Asylbewerberheim verurteilte Rüdiger Hoffmann eine lange Rede vor Leuten, die zur Demo liefen und als sie die Veranstaltung verließen. Laut einer Spiegel-Journalistin soll er dabei strafrechtlich relevante Behauptungen geäußert haben.“ - Am Rande der Demo: Das reicht dem MDR für seine üblen Unterstellungen. Und dann schiebt er noch eine anonyme Journalistin hinterher, die irgendwas gehört haben soll.
Tatbestand der „Volksverhetzung“
Da diese Form der „Berichtserstattung“ nichts mit Journalismus zu tun hat, muß es einen anderen Grund für diese Unterstellungen und Verleumdungen geben. Dass der Tatbestand der „Volksverhetzung“ mit der zitierten Kampagne erfüllt ist, ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufstachelt“, der betreibt „Volksverhetzung“ nach dem § 130 des Strafgesetzbuches. Wegen dieser Straftat zeigt der Gebührenzahler Uli Gellermann die hetzenden Sender MDR und ARD an.
Spenden für diese Justiz-Kampagne
Es hat sich ein ganzes Anwaltsbüro gefunden - aus taktischen Gründen wird der Name des Büros zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt - das bereit ist, den Gebührenzahler Uli Gellermann vor Gericht zu vertreten. Aber auch dieses Büro muss Miete und Gehälter zahlen. Deshalb ruft Gellermann zu Spenden für diese Justiz-Kampagne auf. Um jede Irritation über die Verwendung der Spenden zu vermeiden, wurde ein Rechtsanwalt-Anderkonto eingerichtet. Geld auf „Anderkonten“ muß treuhänderisch verwendet werden.
Es geht um Gerechtigkeit und Transparenz
Natürlich wird in Abständen über das Konto Rechenschaft abgelegt. Und wenn es seinen Zweck erfüllt hat und auf dem Konto noch Geld übrig sein sollte, wird das Restgeld einem guten öffentlichen Zweck zugeführt werden: Dem oppositionellen Medien-Portal „apolut“. Denn Gellermann geht es um Gerechtigkeit und größtmögliche Transparenz. Da wäre der Rest der Spenden bei „apolut“ an einer guten Adresse.
Hoffnung auf öffentliche Resonaz
Niemand kann voraussagen, ob und wann sich ein Gericht findet, das eine Klage gegen die öffentlich-rechtliche Krake annimmt. Aber Gellermann und seine Anwälte nehmen den Kampf auf: In der Hoffnung, dass dieser Kampf eine öffentliche Resonanz finden wird, die auf Dauer zur Gerechtigkeit beiträgt.
Das Anderkonto hat diese Adresse:
Berliner Sparkasse
Konto-Inhaber: Hans-Eberhard Schultz
Anderkonto 3991 9193 3
IBAN: DE69 1005 0000 0399 1919 33
Bitte geben Sie bei Überweisungen auf das Konto immer den Namen "Gellermann" im Betreff mit an!