Es ist ausgerechnet der NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst von der CDU, der die aktuelle AfD-Verbotsdebatte anführt. Immerhin waren es CDU-Mitglieder wie Alexander Gauland und andere aus dem CDU-Umfeld, die im Jahr 2013 die AfD gegründet hatten. Aber seit dem Wahlsieg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt rückt ihr das inzwischen ungeliebte Kind zu dicht auf den Pelz. Konkurrenz ist zwar demokratisch, belebt aber für kapitalistische Parteien doch nicht das Geschäft.
KPD-Verbot
Das bekannteste Partei-Verbotsverfahren in der Bundesrepublik war jenes gegen die KPD im August 1956. Der Autor dieses Artikels war selbst zeitweilig Mitglied der illegalen KPD und weiß deshalb wie sehr ein Parteiverbot die politische Arbeit behindert: Das Verbot in war in den 50ern zudem mit Haftstrafen bewehrt und wurde 1972 mit einem „Radikalenerlass“ benanntes Berufsverbot ergänzt. Noch vor dem eigentlichen Verbot wurden Aktivitäten für linke Positionen kriminalisiert.
AfD verfassungswidrig?
Auch wenn AfD und KPD inhaltlich nicht zu vergleichen sind - die KPD war eine Anti-Nato-Partei, die AfD bekennt sich zur NATO - ist die Frage nach der grundgesetzlichen Legitimität ähnlich zu stellen. Nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Sie können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden.
Verfassungsgericht nicht überparteilich
Wer glaubt, dass das Bundesverfassungsgericht überparteilich ist, der irrt: Die Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgerichts erfolgt paritätisch zur Hälfte durch den Bundestag und den Bundesrat, wobei jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Bundesrat und Bundestag bestehen also letztlich auch aus Parteivertretern, das heißt aus Konkurrenten der Partei, die verboten werden soll. Solange es für ein Parteiverbot keinen Volksentscheid gibt, ist jedes Parteiverbot demokratisch fragwürdig.So kann die Antwort auf ein Verbot der AfD aus verfassungsrechtlichen Gründen nur NEIN lauten.
Inhaltliches NEIN zur AfD
Die Frage nach einer außerparlamentarischen Antwort für die auf das Kapital orientierte Partei stellt sich neu: Nach seinem Wahlsieg in Sachsen-Anhalt plant der AfD-Spitzenkandidat und mögliche Ministerpräsident Ulrich Siegmund die Ansiedlung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit in Sachsen-Anhalt. Die angeblich am nationalen Wohl orientierte Partei will das Land tatsächlich in den Nahost-Konflikt massiv verwickeln. Zudem lehnt die AfD die Anerkennung eines palästinensischen Staates ab und erklärt sich mit dem Terrorstaat Israel grundsätzlich solidarisch. Das dokumentiert die Nähe der AfD zur politischen Linie der deutschen Regierung und entlarvt die Partei als Schein-Opposition. Für die außerparlamentarische Opposition kann es deshalb nur ein NEIN zur AfD geben.