So schnell wie das Münchner Amtsgericht den Wortverbrecher Gellermann – er soll einen Redakteur der "Süddeutschen Zeitung" beleidigt haben – juristisch verfolgen wollte, so lange brauchte es, um der Berufung gegen das Urteil nachzukommen: Die Berufungsverhandlung soll nun am 21. 11. 2018 um 13.00 Uhr stattfinden. Die Warte- und Reaktionszeit des Gerichtes erklärt sich zumindest auch daraus, dass außer Gellermann, vertreten durch seinen Anwalt, Jan-César Woicke, auch die Münchner Staatsanwaltschaft Berufung gegen das erste Urteil eingelegt hat.

Da die Begründung dieser zweiten interessanten Berufung dem verurteilten Gellermann nicht vorliegt, kann nur spekuliert werden, was denn die Motive der Staatsanwaltschaft für eine Aufhebung des Urteils sein könnten. Will sie eine Sprungrevision vermeiden, den direkten Weg zu einer höheren Instanz? Will sie eine höhere Strafe gegen den Delinquenten erreichen? Rätsel über Rätsel. Aber nach der Verhandlung im November werden alle schlauer sein. Vielleicht sogar die SÜDDEUTSCHE, die diesen Prozess so dringend angestrebt hat.

Mit einem fundamentalen Satz beginnt die Begründung gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 15. Juni: Der Angeklagte wurde zwar wegen Beleidigung verurteilt, aber das Urteil ist aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen fehlerhaft und wird deshalb angefochten. Nachdrücklich macht Gellermanns Anwalt darauf aufmerksam, dass sein Mandat, anders als das Gericht behauptet, keineswegs den objektiven Sachverhalt, die angebliche Beleidigung eingeräumt habe. Wie auch, denn Gellermann hat nur zugegeben, dass er in einer polemischen Satire die ihm vorgeworfenen Worte (postfaktisches Arschloch) benutzt hat, die aber nur im Rahmen einer sarkastischen Kritik am Stil der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG einsetzte.

Doch so wie das Gericht dem Angeklagten unterstellt, er habe irgendetwas „eingeräumt“, so muss dem Gericht vorgeworfen werden, dass es mit einem falschen Vorwurf hantiert: Denn es geht fälschlich davon aus, dass sich der inkriminierte Beitrag des Angeklagten auf den SZ-Titel ‚Hätte Putin Trump in der Hand - wegen eines heiklen Videos?‘ bezog. Damit übernimmt das Gericht leider kommentarlos und schlicht den Vorwurf der Anklage, obwohl der Angeklagte sich dahingehend eingelassen hat, sich auf einen Beitrag mit dem Titel ‚Goldene Zeiten‘ bezogen zu haben.

Neben falschen Annahmen hat Gellermanns Anwalt auch echte Leerstellen bemerkt. Denn in der Urteilsbegründung ist keine Feststellung zum Inhalt des inkriminierten Beitrags des Angeklagten zu finden. Statt dessen sieht der Anwalt im Text des Münchner Amtsgerichtes einfach nicht die juristisch erforderliche Abwägung. Deshalb ist das Ergebnis der gerichtlichen Arbeit nicht nachvollziehbar, da es im luftleeren Raum steht. Denn das Amtsgericht lässt vollständig offen, in welchem Kontext die (Beleidigungs-) Begriffe überhaupt gefallen sind.

Nachdem das Gericht nur langsam auf die Berufung des verurteilten Gellermann reagiert hat, war es aber recht schnell bei der Einladung eines neuen Zeugen, des vorgeblich Geschädigten, des Redakteurs der SÜDDEUTSCHEN, Hubert Wetzel. Obwohl Gellermanns Anwalt versichert, dass der Angeklagte seinen Beitrag nicht so verstanden wissen wollte, dass er gesagt habe: Der Geschädigte sei ein Arschloch. Er meint ihn eindeutig so, dass er fragt: Wie gefiele es dem Geschädigten wohl, WENN ihn jemand aufgrund unbewiesener Vorwürfe als Arschloch hinstellen WÜRDE? Und zudem stellt der Jurist fest, dass der Begriff „postfaktisches Arschloch“ ausschließlich in der Schlagzeile des inkriminierten Beitrags erfolgte. Um zu erkennen, um wen es sich bei dem „Arschloch“ handeln könnte, ist es erforderlich, den Beitrag zu lesen. Iniesem Fall ist aber erkennbar, dass der Geschädigte eben gerade kein Arschloch IST, sondern lediglich im Rahmen eines hypothetischen Gedankenexperiments eines sein könnte.

Nachdrücklich weist Gellermanns Anwalt auf den satirischen Gehalt des Artikels in der RATIONALGALERIE hin, der angeblich die strafwürdige Beleidigung enthalten haben soll und erinnert an die Staatsanwaltschaft Mainz, die in der sogenannten „Böhmermann-Affäre“ berücksichtig wissen wollte, dass Böhmermanns Beitrag Bestandteil einer satirischen Fernsehsendung war und ein durchschnittlich informiertes, verständiges Publikum mithin davon ausgehen konnte, dass die dort gesendeten Äußerungen mit Übersteigerungen und Überspitzungen hantiert, die keineswegs ernst gemeint gewesen seien. Rechtsanwalt Woicke moniert außerdem, dass der Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes vom Amtsgericht nicht einmal erwähnt wird. Dass im Schriftsatz des Gerichtes wohl deshalb auch ein Bezug zur PRESSEFREIHEIT gänzlich fehlt. Folgerichtig plädiert Rechtsanwalt Woicke für einen Freispruch seines Mandanten.

Noch hat die SÜDDEUTSCHE Zeitung – deren Redakteur Hubert Wetzel zur Zeit in den USA weilt und deshalb eine Terminverschiebung verursachte – die Chance ihre Klage zurückzuziehen. Und so einer Blamage aus dem Weg zu gehen. Denn schon der erste juristische Schritt des mächtigen Konzerns, der die SÜDDEUTSCHE herausgibt, demaskierte den Verlags-Giganten Dieter Schaub, den Besitzer der SÜDDEUTSCHEN, als jemanden, der seine Meinung nicht mit Argumenten, sondern mit der Justiz durchsetzen will. Ob es im Konzern jemanden gibt, der den Verlag vor diesem Rohrkrepierer bewahren will, wird man am 21. 11. 2018 in München sehen.

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Als hätte die Justiz nichts besseres zu tun. Ich halte die Daumen Herr Gellermann. meinen Solidaritätsbeitrag habe ich schon überwiesen.

Rainer Schneider
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Lieber Herr Gellermann, Se haben doch keine Chance den Prozess zu gewinnen. Der SZ-Konzern hat das Gericht in der Tasche. Schon die "Fahndung" nach Ihnen hat das deutlich gemacht. Das viele schöne Geld sollten Sie lieber gleich den Obdachlosen...

Lieber Herr Gellermann, Se haben doch keine Chance den Prozess zu gewinnen. Der SZ-Konzern hat das Gericht in der Tasche. Schon die "Fahndung" nach Ihnen hat das deutlich gemacht. Das viele schöne Geld sollten Sie lieber gleich den Obdachlosen spenden.

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Marie Bergmann
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Uli Gellermann
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"Das viele schöne Geld sollten Sie lieber gleich den Obdachlosen spenden."
was gilt die wette, dass von m.bergmann kein cent in der kampfkasse liegt;)

ich streite gern mit dem galeristen;) hier aber hat er meine volle solidarität.
schon aus...

"Das viele schöne Geld sollten Sie lieber gleich den Obdachlosen spenden."
was gilt die wette, dass von m.bergmann kein cent in der kampfkasse liegt;)

ich streite gern mit dem galeristen;) hier aber hat er meine volle solidarität.
schon aus rationalen gründen!!!

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altes Fachbuch
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Ich habe oft eine abweichende Meinung zu Ihren
Artikeln Herr Gellermann, aber hier bin ich ganz bei
Ihnen. Ich lese ihre Artikel nicht um mir meine eigene Meinung bestätigen zu lassen, sondern um
mich zu informieren und meinen Horizont zu erweitern....

Ich habe oft eine abweichende Meinung zu Ihren
Artikeln Herr Gellermann, aber hier bin ich ganz bei
Ihnen. Ich lese ihre Artikel nicht um mir meine eigene Meinung bestätigen zu lassen, sondern um
mich zu informieren und meinen Horizont zu erweitern. Ziehen Sie bitte das Ding vor Gericht bis zum Ende durch, ich werde dazu meinen kleinen finanziellen Beitrag leisten, falls nötig. Aber wenn Sie hier das Feld räumen, fördern Sie den Anspruch der Isar-Prawda frei von echtem Journalismus zu
agieren. Wenn ein Komiker wie Herr Böhmermann den Präsidenten der Türkei als Ziegenbeglücker und ein GEZ-Komiker eine unbescholtene deutsche Frau als Nazischlampe straffrei
bezeichnen darf, sollte es Ihnen straffrei erlaubt sein die Frage zu stellen ob ein Redakteur der Isar-Prawda ein "postfaktisches Arschloch" ist. Wer Türken wirklich kennt, der weis dass es keine schlimmere Beleidigung gibt als die Äußerung des Herrn Böhmermann. Ich verstehe die Aktionen der
Alpen-Prawda als einen Versuch jede Abweichung von der Linie der verordneten Main-Stream- Meinung zu unterbinden und Mundtot zu machen. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie diese Mühen auf sich nehmen.

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Alexander Kocks
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Ich hoffe und wünsche sehr, dass Du gegen die SZ gewinnst! Du hast nichts Unrechtes geschrieben! Was haben wir denn für eine Meinungsfreiheit, wenn sie angewandt wird, Dich zum Schuldigen für eine ausgesprochene (geschriebene) Wahrheit zu machen?...

Ich hoffe und wünsche sehr, dass Du gegen die SZ gewinnst! Du hast nichts Unrechtes geschrieben! Was haben wir denn für eine Meinungsfreiheit, wenn sie angewandt wird, Dich zum Schuldigen für eine ausgesprochene (geschriebene) Wahrheit zu machen? Bleib stark !

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Heidi Schmid
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Meine Erfahrung: die Qualität der Amtsrichter ist sehr sehr unterschiedlich!
die folgenden Instanzen sind meist besser besetzt, aber Daumen drücken ist trotzdem empfehlenswert. Wie heißt es so schön: vor Gericht und auf Hoher See sind wir alle in...

Meine Erfahrung: die Qualität der Amtsrichter ist sehr sehr unterschiedlich!
die folgenden Instanzen sind meist besser besetzt, aber Daumen drücken ist trotzdem empfehlenswert. Wie heißt es so schön: vor Gericht und auf Hoher See sind wir alle in Gottes Hand!

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Christel Buchinger
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Hochgeschätzter Herr Gellermann,
mit 16 Jahren - im Jahre 1966 - schrieb ich in mein Tagebuch die Erkenntnis:
Robert, versuche nicht einem Idioten zu erklären, dass er ein Idiot ist. Würde er das verstehen, wäre er ja kein Idiot.
Deshalb vergeude...

Hochgeschätzter Herr Gellermann,
mit 16 Jahren - im Jahre 1966 - schrieb ich in mein Tagebuch die Erkenntnis:
Robert, versuche nicht einem Idioten zu erklären, dass er ein Idiot ist. Würde er das verstehen, wäre er ja kein Idiot.
Deshalb vergeude ich meine Energie und Intelligenz nicht länger damit, Idioten - egal in welchem Gewand - zu erklären, was sie falsch sehen. Diese Energie wende ich auf, um zu der Thematik wahrhaftige Information zu recherchieren und zu verbreiten.
Nun muss ich einige Definitionen nachreichen, damit die Logik meiner Aussagen offensichtlich wird.
Ein dummer Mensch handelt/spricht ohne Kenntnis von wesentlicher wahrhaftiger Information.
Ein Idiot handelt bewusst wider besseres Wissen.
Eine Marionette handelt/spricht im Auftrag und in der Regel gegen Bezahlung.
Tragik bedeutet handeln aus Liebe und Verantwortung bei - unbewusster - fehlender oder falscher Information.
Information hat einen Wahrheitswert und eine Wesentlichkeit in einem Zusammenhang. Wahr ist, was mit der objektiven Realität übereinstimmt.
Wahrhaftig ist eine Information, wenn sie "wahr" ist und eine Quellenangabe besitzt, die für die Information steht/"haftet".
Danach kann jeder meine Erkenntnis nachvollziehen: "Der Unterschied zwischen richtig und wahr ? die Tragik unseres Lebens.
Richtig kann falsch sein."
Richtig ist das, was die Macht als Regel/Gesetz vorgibt, was der Lehrer sagt, was der Vater sagt, was das Gesetz sagt, was der Vorgesetzte sagt, usw.

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Robert Beltz
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Laut gedacht. Was das wohl mit der Prawda zu tun haben könnte ??? Die Süddeutsche als "Alpen Prawda" Die Bedeutung und der Zusammenhang ist klar. So funktioniert das Gehirn, meinem schlage ich des öfteren Schnippchen. Da funktioniert das nicht...

Laut gedacht. Was das wohl mit der Prawda zu tun haben könnte ??? Die Süddeutsche als "Alpen Prawda" Die Bedeutung und der Zusammenhang ist klar. So funktioniert das Gehirn, meinem schlage ich des öfteren Schnippchen. Da funktioniert das nicht mehr so einfach. Einige Zeilen in deine Schreibstube; nur so.
Ich denke, dass ich mir den "Hubert" zur Brust nehme und kein Witz, meine erste und einzige Puppe, beachte "ein Mädchen" hieß Hubert. Der Artikel Startseite ist prall gefüllt mit einem reichen Wissen. Danke, Ulrike

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Ulrike Spurgat
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Lieber Ulli Gellermann,

der Teufel steckt im Detail: Wenn Du nämlich dem "Mandat" des Gellermannschen Anwalts per n-Zufügung gewissermaßen Leben einhauchen könntest. Zählt das dann als Wiedergeburt?
Bin ich dann gar Geburtshelfer?

Kaus-Peter Kostag Kostag
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"postfaktisch": gefühlsmäßig, populistisch, unsachlich: https://de.wiktionary.org/wiki/postfaktisch
"Arschloch": Der Philosophieprofessor Aaron James von der University of California schrieb das Buch Assholes. A Theory, in dem er eine Untersuchung...

"postfaktisch": gefühlsmäßig, populistisch, unsachlich: https://de.wiktionary.org/wiki/postfaktisch
"Arschloch": Der Philosophieprofessor Aaron James von der University of California schrieb das Buch Assholes. A Theory, in dem er eine Untersuchung über die Charakterzüge typischer Arschlöcher anstellt.
https://www.welt.de/vermischtes/article115575303/Warum-echte-Arschloecher-meistens-maennlich-sind.html

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Hans Informat-Ion
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