Ein Streik in der Chemie-Industrie behindert die Aspirin-Produktion und schadet deshalb der Volksgesundheit: Der Streik muss verboten werden. Ein Streik in der Lebensmittelindustrie bedroht die Deutschen mit dem Hungertod: Muss verboten werden. Ein Streik in der Metall-Industrie führt zur Verrohung der Sitte, immerhin werden dort Messer und Gabel hergestellt: Verbieten! Das ist die Logik der Bahn und einiger Arbeitsgerichte in Deutschland, die den Streik der Lok-Führer mit dem Argument wirtschaftlichen Schadens verhindern wollen. Dass mit dieser Rechtsauffassung so ganz nebenbei das Grundgesetz außer Kraft gesetzt wird, das mit seinem Artikel 9 das Streikrecht sichert, interessiert weder die Bahn noch die Gerichte in Nürnberg oder Düsseldorf.

Man sollte meinen, der Inhaber des Bahn-Betriebes, die Bundesregierung stellevertretend für die Bevölkerung, hätte ein gewisses Interesse an der Einhaltung des Grundgesetzes, immerhin leisten Kanzler und Minister darauf ihren Amtseid. Aber von der Dame Merkel oder dem zuständigen Verkehrsminister kein Wort. Da lässt man lieber Mehdorn, den Geschäftsführer des Unternehmens und Weltmeister der Feinfühligkeit, pöbeln: Terroristen seien die Lokführer. Einem Regierungssprecher aus der zweiten Reihe fällt zum Nürnberger Urteil ein, das schaffe doch eine prima Denkpause für beide Seiten. Es wäre schön, wenn die Regierung ihre andauernde Denkpause beenden würde. Zweifel daran, ob sie das kann, sind berechtigt.

Vielleicht könnte das Nürnberger Arbeitsgericht auch die Bundesregierung verbieten. Wegen Gefährdung von Leib und Leben der Bürger. Denn während ein LKW-Fahrer aus Sicherheitsgründen maximal neun Stunden am Tag fahren darf, wird dem Lok-Führer eine Tagesschicht von vierzehn Stunden zugemutet. Auch hier wird der Besitzer der Bahn einer eigenen Logik folgen, die mögliche Unfallschäden bei der Bahn als gering einschätzt. Die bescheidene Forderung der Lok-Führer-Gewerkschaft, man möge die Schicht auf zwölf Stunden begrenzen, ist Teil der laufenden Tarifauseinandersetzung, aber für die Medien einfach nicht spektakulär genug. Spektakulär sind die einunddreißig Prozent Höchstforderung: Ja, so viel hätte ich auch gern, sagt der Bürger und das ZDF nickt weise mit dem Kopf.

Wenn man an die Schweizer Lok-Führer erinnern wollte, die etwa das Doppelte des Gehalt eines deutschen bekommen, würde einem von den Logikern in Bahn und Regierung sicher vorgehalten werden, dass die immer so kompliziert um die Berge herum fahren müssen und die Tunnel so dunkel sind. Deshalb kann man sich auf die Spanier (ungefähr ein Drittel mehr) oder die Franzosen (etwa ein Viertel mehr) beschränken, die nicht nur deutlich mehr Gehalt bekommen, sondern auch noch kürzere Arbeitszeiten haben. Dass auch die Lok-Führer, im Rahmen des allgemeinen deutschen Lohnsenkungsprogrammes, von 1990 bis heute rund zehn Prozent Reallohn weniger bekommen haben, interessiert die öffentliche Debatte nicht. Auch die bescheidene Gehaltserhöhung des Vorstandes der Deutschen Bahn, vom letzten auf des jetzige Jahr um mehr als sechzig Prozent, spielt in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle.

Der schwere wirtschaftliche Schaden, den diverse Regierungen mit der Halbierung des Bahnpersonals von 1990 bis heute, darunter mehr als zwanzigtausend Lok-Führer, angerichtet haben, hat bisher leider nicht zu gerichtlichen Maßnahmen geführt. Auch will die Justiz die wirtschaftlich schädliche Privatisierung der Bahn bisher nicht unter die Lupe nehmen. Aber wenn sich ein Gericht, wie im Falle Nürnberg, aktiv gegen die Koalitionsfreiheit wendet, gegen jene, im Grundgesetz verankert Möglichkeit in »Vereinigungen« die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu fördern, dann müssten in dieser Logik die Berliner Lobbyisten verboten werden: Ob bei der Autobahn-Maut oder den Strompreisen, die wirtschaftlichen Schäden, die von diesen Damen und Herren angerichtet werden, übertreffen ein paar Streiktage bei der Bahn bei weitem.