Dem Künstler und Professor Rudolph Bauer flatterte jüngst ein Strafbefehl des Amtsgerichtes Stuttgart ins Haus. Er soll den Gesundheitsminister Lauterbach beleidigt haben. Und dieser Beleidigung wegen soll Rudolph Bauer eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zahlen. „Der Tagessatz wird auf 100,00 EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 3.000,00 EUR“.
Gericht beleidigt Impf-Skeptiker
Woher kann das Gericht wissen, dass Bauer den Gesundheitsminister beleidigt haben soll? Bauer hatte dem inhaftierten Demokraten Michael Ballweg zwei Bildbände aus seiner Kunstproduktion ins Gefängnis geschickt. Die Bände, so behauptete das Gericht, hätten „Feindbilder aus dem Coronaleugner-/Impfgegner-Milieu“ enthalten. Das Gericht bediente sich in seinem Strafbefehl des Hetzwortes „Coronaleugner“, obwohl weder Bauer noch die Mitglieder der Demokratiebewegung ein Virus leugnen. Auch besteht das Demokratie-Milieu kaum aus Impfgegnern. Nicht wenige der aktiven Demokraten haben sich gegen Masern oder Pocken impfen lassen. Das Gericht beleidigt also jede Menge ihm unbekannter Menschen. Diese notorischen Lügen sind, offenkundig am Jargon erkennbar, politisch motiviert. Eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen die Stuttgarter Rechtsbeuger wäre also fällig.
Gericht gegen Grundgesetz
Aber die Stuttgarter Rechtsbrecher haben sich einer weiteren Rechtsverletzung schuldig gemacht: Sie haben, ohne dazu befugt zu sein, die Post des Häftlings Ballweg gelesen. Dann haben sie in ihrer amtlich bezahlten Zeit, statt echten Verbrechen nachzugehen, die Bildbände des Künstlers Rudolph Bauer studiert. Dieses Studium hat aber leider ihren Bildungshorizont nicht erweitert, sonst wäre das Stuttgarter Gericht nie auf die Idee gekommen, eine Bildmontage Bauers, die den Lauterbach als Hitler karikiert (siehe Bild unten) für strafwürdig zu halten. Denn natürlich fällt die Montage unter den Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Kunstfreiheit garantiert. Das ist derselbe Artikel, der auch die Meinungsfreiheit verbürgt.
Drohung gegen Fußball-Profi
Dass Bauer zu einer Meinung über Lauterbach kommt, die ihn in der Nähe des fanatischen, zwangsorientierten Hitler sieht, liegt am besessenen Impf- und Pharma-Freund Lauterbach selbst. Es war Lauterbach, der dem Fußball-Profi und Impf-Skeptiker Joshua Kimmich anbot „dass ich ihn selbst impfe“. Doch nicht genug der Drohung, die fraglos nicht nur dem Profi Kimmich galt, sondern jener Allgemeinheit, die Distanz zum Pharma-Risiko hatte. Der Impfwahn Lauterbachs ging bis zur diktatorischen Prophetie: „Wir kommen jetzt in eine Phase hinein, wo der Ausnahmezustand die Normalität sein wird. Wir werden ab jetzt immer im Ausnahmezustand sein“. Auch in seinen politischen Erpressungs-Lügen war Lauterbach dem Diktator ähnlich, wenn er behauptete: „Klar ist aber, dass die meisten Ungeimpften von heute bis dahin (März 22) entweder geimpft, genesen oder leider verstorben sind, denn das Infektionsgeschehen mit schweren Verläufen betrifft vor allem Impfverweigerer“. Mit dem Begriff „Impfverweigerer“ stigmatisierte der Pharma-Agent Lauterbach gezielt jene nachdenklichen Menschen, die trotz des Medien-Trommelfeuers für die Spritzung noch in der Lage waren, Risiken abzuwägen. Die inzwischen bekannten Spritzschäden geben ihnen heute Recht.
Wo Unrecht Schule macht, wird Widerstand zur Pflicht
Bleibt die Frage, auf welchem Weg die Post Bauers, die nur für Michael Ballweg gedacht war, an Minister Lauterbach gelangte, der sich prompt beleidigt fühlte und der dann ebenso prompt Strafantrag gegen Professor Bauer stellte. Weder die Gefängnisleitung noch Lauterbach, noch das Stuttgarter Gericht hatten das Recht, diese Post zum Zwecke eines Strafantrages einzusehen. Aber kriminelle Vergehen waren im Umfeld der organisierten Corona-Hysterie gern gesehen: Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit unter dem Vorwand des Gesundheitsschutzes durch die Regierung wurde sogar durch deutsche Gerichte sanktioniert. Wo Unrecht Schule macht, wird Widerstand zur Pflicht. Da mußte sich der Bürger Rudolph Bauer mit seiner Kunstaktion geradezu vor den Artikel 19 GG stellen. Denn die Einschränkung der Versammlungsfreiheit berührt ein Grundrecht. Dazu formuliert das Grundgesetz im seinem Artikel 19: „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden“.
Verstehen können oder wollen
Wer nicht versteht, dass Bauers Montage eine künstlerische Umsetzung des sprichwörtlichen „Wehret den Anfängen!“ bedeutet, der kann entweder oder will nicht begreifen, dass der Schutz vor einem imaginären Killer-Virus nur ein Vorwand für den drakonischen Abbau der Demokratie war. Wer das nicht kann, der gehört mangels demokratischem Verständnis nicht in den Justiz-Dienst. Und wer das nicht begreifen will, der sollte zum Schutz der Demokratie umgehend aus diesem Dienst entfernt werden.