Vor sieben Jahren lag es dem Bundestag vor: Ein Szenario, ein Drehbuch zur „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“. Die Bundestagsdrucksache in der das Drehbuch bis heute zu lesen ist, stammt vom 3. 1. 2013 und ist als PDF vom Parlaments-Server abrufbar. Zwar ist dem Text ein „hypothetischer Erreger Modi-SARS zu Grunde gelegt“, aber alles scheint lebensecht zu sein: „Ein aktuelles Beispiel für einen neu auftretenden Erreger ist ein Coronavirus (novel Coronavirus), welches nicht eng mit SARS-CoV verwandt ist. Dieses Virus wurde seit Sommer 2012 bei sechs Patienten nachgewiesen, von denen zwei verstorben sind.“
Prophetische Terminierung
Man geht im Papier von einer hohen Sterberate aus, die „mit 10% der Erkrankten hoch, jedoch in verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich stark ausgeprägt (sind). Kinder und Jugendliche haben in der Regel leichtere Krankheitsverläufe mit Letalität von rund 1%, während die Letalität bei über 65-Jährigen bei 50% liegt.“ Geradezu prophetisch auch die Terminierung: „Das Ereignis beginnt im Februar in Asien, wird dort allerdings erst einige Wochen später in seiner Dimension/Bedeutung erkannt. Im April tritt der erste identifizierte Modi-SARS-Fall in Deutschland auf.“
Schulschließungen und Absagen von Großveranstaltungen
Auch Dauer und Verlauf werden prognostiziert und lagern seit Jahren im Archiv des Bundestages: „Es ist so lange mit Neuerkrankungen zu rechnen, bis ein Impfstoff verfügbar ist. Für das vorliegende Szenario wird ein Gesamtzeitraum von drei Jahren zugrunde gelegt mit der Annahme, dass nach dieser Zeit ein Impfstoff entwickelt, freigegeben und in ausreichender Menge verfügbar ist.“ Selbst die Maßnahmen sind seit langem festgelegt: „Mittel zur Eindämmung sind beispielsweise Schulschließungen und Absagen von Großveranstaltungen. Neben diesen Maßnahmen, die nach dem Infektionsschutzgesetz angeordnet werden können, gibt es weitere Empfehlungen, die zum persönlichen Schutz, z. B. bei beruflich exponierten Personen, beitragen wie die Einhaltung von Hygieneempfehlungen.“
Mindestens 7,5 Millionen Tote
In einem so perfekten Szenario dürfen die Toten nicht fehlen: „Über den Zeitraum der ersten Welle (Tag 1 bis 411) erkranken insgesamt 29 Millionen, im Verlauf der zweiten Welle (Tag 412 bis 692) insgesamt 23 Millionen und während der dritten Welle (Tag 693 bis 1052) insgesamt 26 Millionen Menschen in Deutschland. Für den gesamten zugrunde gelegten Zeitraum von drei Jahren ist mit mindestens 7,5 Millionen Toten als direkte Folge der Infektion zu rechnen.“ Der Art und Weise der Kommunikation während der Pandemie wird größte Bedeutung zugemessen: „In der Anfangsphase werden das Auftreten der Erkrankung und die damit verbundenen Unsicherheiten kommuniziert (z. B. unbekannter Erreger, Ausmaß, Herkunft, Gefährlichkeit nicht genau zu beschreiben, Gegenmaßnahmen nur allgemein zu formulieren).“ Empfohlen wird also eine diffuse Gefährlichkeit zu verbreiten, die auf jeden Fall Panik und Hysterie auslösen wird.
Einschränkungen der Grundrechte
Kein Ausnahmezustand ohne Verbot: „Unter anderem Einschränkungen von Grundrechten (§ 16 IfSG), wie z. B. das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 GG). Im Rahmen von notwendigen Schutzmaßnahmen können zudem das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG) und die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) eingeschränkt werden (§ 16 Absatz 5 bis 8 und § 28 IfSG).“ Zwar macht man sich im Szenario keine Sorgen um das Grundgesetz, sehr wohl aber um die politischen Auswirkungen: „Die Suche nach „Schuldigen“ und die Frage, ob die Vorbereitungen auf das Ereignis ausreichend waren, dürften noch während der ersten Infektionswelle aufkommen. Ob es zu Rücktrittsforderungen oder sonstigen schweren politischen Auswirkungen kommt, hängt auch vom Krisenmanagement und der Krisenkommunikation der Verantwortlichen ab.“ Die Suche nach Schuldigen wird bisher im Keim erstickt und unabhängige Expertenmeinungen werden diffamiert.
Die „Bundestagsdrucksache zur „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“, vom 03. 01. 2013“ ist hier zu finden:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf
Nicht zu finden sind die notwendigen Vorsorgemaßnahmen im Gesundheitswesen. Außer man wollte die Fülle der Verbote als rechtzeitige, medizinische Vorbeugung eines Pandemie-Szenarios begreifen.