Gibt es noch ein Bundesverfassungsgericht? Das Gerichtsgebäude steht steht zwar in Karlsruhe, aber drinnen hat man auf Durchzug gestellt. Erst jüngst hat das Gericht mit der Impfpflicht in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen die erste Stufe für die allgemeine Zwangsimpfung durchgewinkt. Das im Artikel 2 des Grundgesetzes festgelegte Recht auf körperliche Unversehrtheit hat sich für die genannten Berufsgruppen bereits erledigt. Dass die Spritzstoffe, um die es geht, immer noch nicht korrekt zugelassen sind, dass die Schwere der Nebenwirkungen und die Zahl der Impftoten beträchtlich sind, das will das Gericht erst gar nicht wissen.

Völlig ohne Beteiligung des obersten Gerichts hat der Bundestag sich von seinem „Wissenschaftlichen“ Dienst schon mal vorsorglich erklären lassen, wie man Menschen, die ihren Körper vor dem Dreck der Pharma-Industrie schützen wollen, verfolgen kann: Wenn der Bundestag am 7. April eine allgemeine Impfpflicht beschließen sollte, drohen den Impf-Unwilligen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder kräftige Geldstrafen. Das Bundesverfassungsgericht weiß selbstverständlich vom Rat der Hausjuristen des Bundestages, schreitet aber nicht ein, zieht das Verfahren nicht an sich und stellt sich bisher tot. Obwohl die miese Art der Erschleichung eines juristischen Knüppels zugunsten des Umsatz der Pharma-Industrie nach seriöser höchstrichterlicher Klärung schreit.

Die erneute Verbeugung vor dem Lobbyismus durch Schweigen und Wegsehen beweist allerdings auch, dass ein Urteil, wenn es denn käme, die bisherige Tendenz der Verfassungsgerichts-Urteile bestätigen würde: Gegen die Demokratie und für den Profit. Wer zu seinem Recht kommen will, wird es wohl selbst verteidigen müssen: Am 7. April will der Bundestag über die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht entscheiden. Ohne die massive Hilfe der Bevölkerung wird das Parlament nicht grundgesetzlich entscheiden.

Helft dem Bundestag!
Kommt am 7. April nach Berlin zum Parlament!
Demo von 9-12h!
Rettet das Grundgesetz!