Der Israel-Beauftragte
Jüngst wurden Israel-Flaggen in Berlin verbrannt. Das wäre, wenn es echte Flaggen gewesen wären, echt strafbar gewesen. Man hätte die Täter nach § 104 des Strafgesetzbuches ein bisschen bestrafen können. Ziemlich sicher waren es aber keine echten Hoheitssymbole, sondern selbstgebastelte Imitate. Deren Verbrennung gilt als schlichte Meinungsäußerung. Eine Meinung zu...
» Artikel lesen