Ein Urteil, das die Welt erschüttern wird: Der Bundesgerichtshof hat die Klage von Haribo (Goldbären) gegen Lindt & Sprüngli (Goldhase), die Schweizer Schokoladenfabrik möchten doch ihren goldigen Hasen aus den Regalen nehmen, abgewiesen. Die Haribos hatten geklagt, weil der Hase dem Bären zu ähnlich sei. Nun mag man ja eine Verwechselungsgefahr von Bär und Hase ausschließen, aber golden sind sie doch beide und die Deutschen, die bei den Wahlen schon mal Sozialdemokratisch mit sozial und demokratisch verwechseln oder die CDU für einen christlich-demokratischen Verein halten, obwohl der weder das eine noch das andere ist, sind nun mal anfällig für schlechte Fälschungen.
Schadstoffarm nennt der VW-Konzern gern seine Autos und wird nicht ärmer dabei. Auch andere Fahrzeuge plädieren auf schadstoffarm - Pferdekutschen, Fahrräder, Elektroautos - denen scheint jetzt der Klageweg verschlossen, nachdem der BGH den Schokoladenhohlkörper nicht zugunsten des Vollgummibären vom Markt genommen hat. Besonders schwierig gestaltet sich die Rechtslage im Bereich des Demokratiebegriffs. Jede Menge Staaten bezeichnen sich als demokratisch, sind doch nichts anderes als Vortäuschungen von Volksherrschaft. Besonders die USA, in denen das Kaufen von Stimmen durch extrem teure Wahlkämpfe üblich ist, müssen als grauenhafte Imitate der Demokratie eingeordnet werden. Wer soll, nach dem BGH-Urteil, noch versuchen wollen eine Original-Demokratie einzuklagen?
Zu gern schmücken sich diverse Staaten mit dem Prädikat "Menschenrecht", eine Wortmarke von zweifelhafter Güte aber durchschlagender Wirkung. Wer hält die Rechte am Menschenrecht? Das beantwortet der Markt bisher immer mit der jeweils schlagkräftigsten Armee. Nehmen wir als Beispiel den Fall Großbritannien versus Libyen. Unter anderem von Großbritannien gingen 2007 die verheerenden Auswirkungen der Finanzkrise aus. Keine Wahl, kein Parlament, kein Gerichtshof hatten die Londoner City und deren Banken ermächtigt, Milliarden an Vermögen zu vernichten, Staaten in den ökonomischen Kollaps zu treiben, menschliche Existenzen aller Art auszulöschen. Auch gab es nach der Zerstörung des internationalen Finanzsystems keine Verurteilung der Verantwortlichen. Eher ist es so, dass die Verantwortlichen, blendend bezahlt, erneut mit der Existenz von Staaten und Menschen spielen dürfen.
An der Spitze des libyschen Staates stand mit Muammar al-Gaddafi ein Clan-Chef, der in einer komplizierten Übereinkunft mit anderen Clan-Chefs die Verteilung der libyschen Öl-Einkünfte so regelte, dass, im Vergleich mit anderen Ölstaaten, dieser Reichtum auch zu erheblichen Teilen den in Libyen lebenden Menschen zugute kam. Bei Gaddafi stellte eine Staaten-Koalition, an der auch Großbritannien teilnahm, gravierende Mängel der Menschenrechte fest. Mit dem Einsatz erheblicher Militärmittel wurde Gaddafi als Libyen-Chef abgelöst. Von Menschenrechten spricht in Libyen heute keiner mehr, auch weil die Kläger-Richter-Henker-Koalition unter Teilnahme Großbritanniens den libyschen Staat so gründlich zertrümmerte, dass dessen geringstes Problem heute in Menschenrechtsfragen liegen. Wer jetzt nach den Verantwortlichen fragt, hat die Lage nicht begriffen: Die britische Imitation von Menschenrechten war, auch vor dem Urteil des BGH, nicht einklagbar.
Wenn der BGH heute einen Schokoladenhohlkörper schützt, ist der Gedanke an Angela Merkel nicht fern. Zwar behauptet sie sich auf dem Markt als Premium-Kanzler-Produkt, aber nur weil es kein Gericht gibt, das die Imitationsfrage aufwirft. Gemeinhin gilt, dass Kanzler vom jeweiligen Volk Schaden abwenden sollten. Doch auch neutrale Bobachter mussten feststellen, dass die von Merkel beförderte Feindschaft zum Nachbarn Russland einen Krieg in Europa wieder möglich macht. Nicht einmal Anhänger eines antirussischen Reflexes halten einen Krieg in Europa für nützlich. Welches Gericht uns künftig vor gefährlichen Fälschungen schützen wird, ist mehr als fraglich. Wahrscheinlich können nur wir selbst es tun.