Wie schlecht aufgeschminkt saß die Demokratie-Maske schon immer auf dem Gesicht der Merkel. In diesen Tagen ist ihr die Tarnung mal wieder entgleist, und erneut ist die Corona-Regime-Fratze sichtbar: Die Querdenker-Demonstration am 1. August 2021 wurde grundgesetzwidrig untersagt. Der Polizei ist wieder eine originelle Begründung eingefallen: "Unter Berücksichtigung und nach Bewertung der objektiven Sachlage haben wir bisher zwei Versammlungen, eine am 31. Juli und eine am 1. August 2021, verboten." Auch dieser Satz würde dem neuen Regime entsprechen: „Nach Bewertung der Sachlage haben wir die Demokratie geschlossen!“

Schon in Vorbereitung der Pfingstdemonstrationen gegen das Regime waren die Begründungen der Verbote originell: Zu befürchten seien „Verstöße gegen die Hygienevorschriften“ behauptete ein Berliner Gericht. Nach dieser extremistischen Rechtsauffassung wäre auch dieser Satz denkbar: „Zu befürchten wäre die Benutzung des Grundgesetzes: um es vor Gebrauchsspuren zu schützen, setzen wir es für die nächsten Jahre aus.“ Nicht schlecht käme auch die Umsetzung auf privater Ebene: „Zu befürchten ist, dass Sie einen Mord begehen könnten, Sie werden deshalb in Vorbeugehaft genommen!“

Wer die Demokratie verteidigen will, der kommt am 31. Juli und am 1. August nach Berlin. Noch sind Spaziergänge rund um das Brandenburger Tor nicht verboten. Zeigt der Fratze die Zähne der Demokraten. Lass Euch das Land nicht von der Pharma-Industrie klauen. Macht Berlin zur Hauptstadt der Demokraten. Nieder mit der Corona-Diktatur.

Auf nach Berlin!