Da standen sie am Rande eines Empfangs zusammen, die Chefs deutscher Nachrichten-Sendungen. Und Doktor Gniffke, der Chef von ARD-aktuell führte das große Wort: „Jetzt wird die Schweinerei wohl aufhören, das ganze Gestänkere gegen die schönen deutschen Medien-Landschaften! Diesen Hass-Kommentaren hat der Maas wohl einen Riegel vorgeschoben, mit seinem neuen Telekommunikationsüberwachungs-Gesetz!“ Kommt ein Bürobote gerannt: „Herr Doktor, Herr Doktor, haben Sie das schon im Netz gelesen? Das neue Tagesschau-Buch von Gellermann, Bräutigam und Klinkhammer ist bei AMAZON Bestseller!!!!!!!!!!!“
Die Chefrunde erbleichte. Stumm ging man auseinander.

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Programmbeschwerde
ARD-aktuell und Minister Maas

Sehr geehrter Herr Intendant Marmor,
am 17. Mai 2017 veröffentlichte die Internet-Plattform netzpolitik.org den bis dato unbekannten vollständigen Gesetzentwurf zur Einführung eines umfassenden staatlichen Schnüffelprogramms, mit dem die Telekommunikation der Bürger überwwacht werden soll. Es erweitert die seit gut einem Jahr bereits gegebenen Überwachungsmöglichkeiten für sog. Staatstrojaner nochmals. Während ursprünglich geplant war, mit den heimlichen Überwachungsprogrammen nur die Kommunikation von vermeintlichen Staatsgefährdern zu infiltrieren, soll das demnächst bereits bei Verdacht jeden beliebigen Strafrechtsvergehens möglich sein. Quelle: https://netzpolitik.org/2017/wir-veroeffentlichen-den-gesetzentwurf-der-grossen-koalition-zum-massenhaften-einsatz-von-staatstrojanern/
ARD-aktuell verfügt zwar über eine eigene Internet-Redaktion, doch schwieg sich die gesamte Gniffke-Truppe in eingeübtem regierungsfrommem Konformismus über diesen äußerst fragwürdigen Vorstoß des Justizministers Maas aus, die Grundrechte der Bürger weiter zu beschneiden. Dass zu diesen Grundrechten das Kommunikationsgeheimnis und der Schutz der Wohnung gehören, steht außer Frage. Dass der neue Gesetzentwurf diese Rechte fallweise begrenzen soll allerdings ebenso, wie er die Rechte der G10-Kommission tangiert und möglicherweise auch den sogenannten Richtervorbehalt schwächt.
Maas versuchte offenbar, rechtliche Hürden in aller Stille zu umgehen. So wurde nicht, wie vorgeschrieben, das Bundesamt für Datenschutz und Informationsfreiheit formell in das vollständige Gesetzgebungsverfahren einbezogen und ordnungsgemäß angehört. Die oberste Datenschützerin, Andrea Voßhoff, wandte sich deshalb protestierend ans Präsidium des Bundestages und an ihre Abgeordnetenkollegen: 
„ [...] Leider hat es das BMJV unterlassen, mich zu dem mit der Formulierungshilfe eingereichten Änderungsantrag zur Einführung einer Quellen-Telekommunikations-Überwachung und einer Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung zu beteiligen (Ausschussdrucksache 18(6)334 v.15. Mai 2017). Von dem Vorhaben habe ich erst am 17. Mai 2017 durch Medienberichte erfahren. Angesichts der erheblichen datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedeutung des Vorhabens ist für mich diese Verfahrensweise nicht nachvollziehbar [...]“ Quelle: https://twitter.com/linuzifer/status/869616162291757056
Über diesen Protest schwieg sich ARD-aktuell ebenfalls aus. Unvorstellbar, dass der Redaktion und ihrem opulent besetzten Hauptstadt-Studio dieses Schreiben der Bundesdatenschutz-Beauftragten entgangen sein könnte.
 Ersichtlich wird aus dem Voßhoff-Schreiben, dass Maas mit dem faulen Trick arbeitete, die gravierenden Erweiterungen der Überwachungsmöglichkeiten in Form eines verklausulierten Änderungsantrags in letzter Minute in das Gesetzesvorhaben hineinzuschieben. Ein Affront gegen Abgeordnete, die noch etwas auf sich und ihr Mandat geben.
 
Unbestreitbar ist das Interesse der Öffentlichkeit an solchen umfassenden staatlichen Überwachungsvorhaben. Nicht nur berührt jede Form von geheimdienstlicher Schnüffelei Grundrechte, sondern ist seit Bekanntwerden der ungehemmten und bis anhin trotzdem ungehindert fortgesetzten Abhörtätigkeit der NSA, der CIA und anderer Geheimdienste aus der englischsprachigen Welt („Five Eyes“: USA, GB, Canada, Australia, New-Zealand) auch eine gereizte Abwehrstimmung in der Bevölkerung feststellbar. Darin dürfte ein Grund für die Heimlichtuerei des Justizministers liegen.
Gäbe es netzpolitik.org nichts, hätten weder die Datenschutzbeauftragte, noch die Abgeordneten, noch die Medien etwas von der schrägen Nummer erfahren. Die ARD-aktuell-Redaktion sah ihre Aufgabe jedoch offenbar darin, dafür zu sorgen, dass die Geschichte keine weiteren Kreise zieht.
Mit Programmauftrag und Programmrichtlinien ist auch dieser Vorgang nicht zu vereinbaren. Es handelt sich um Nachrichtenunterdrückung. 

Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer