Gerechtigkeit muss sein, sagt der Bundesrat. Und der versteht was davon. Nix davon versteht das Prekariat. Diese Unterschichten-Menschen klagen nämlich ständig. Nicht nur über ihre Lage, sondern auch gegen Hartz IV. Mal weil die Arbeitsagentur eine eheähnliche Gemeinschaft vermutet und die Leistung kürzt, mal weil die Agentur glaubt, dieser oder jener Leistungsempfänger bemühe sich nicht ausreichend um Arbeit und deshalb gar nicht zahlt. Dann ziehen diese Sozialbetrüger glatt vor Gericht. Das schlimme ist, diesen Klagen wird häufig statt gegeben und sie werden mehr: Über 60.000 Unterschichtler haben in diesem Jahr bereits geklagt. Warum? Natürlich nicht, weil es diesen faulen Säcken schlecht ginge, nein, die klagen, weil sie auf Armenrecht kostenlos klagen können. So entstehen Hobbys.

Das kann der Bundesrat nicht mehr mit ansehen: Da schenkt man diesen Arbeitsverweigerern 345 Euro im Monat und die verbringen ihre viele Freizeit auf den Sozialgerichten. Statt sich im Unterschichten-TV Gerichtsserien anzuschauen, machen sie selbst welche! Deshalb legt der weise Rat, in dem so blendende Köpfe wie Dr. Äh. Äh. Stoiber oder die hessische Hackfresse Koch das Sagen haben, ein Gesetz vor, das die Gebührenfreiheit dieser Sozial-Verfahren abschaffen wird. Das rationalisiert die Gerechtigkeit, das ist mal wieder eine Reform, die das Land schlanker und moderner macht.

Nehmen wir mal die Leistungsempfängerin Irene. Unverheiratet, ein Kind. Frau Koch ist verheiratet, Frau Stoiber auch, sogar Frau von der Leyen. Aber selbst wenn wir über die Unmoral dieser Unter-Frau hinwegsehen, bleibt das Kind. Das wird krank und die Frau bleibt tatsächlich zu Hause, um sich um ihre Göre zu kümmern, statt der Bildzeitung mit irgendeiner widerlichen Vernachlässigungsstory Auflagen zu verschaffen. Da sagt die Bundesagentur: Die kümmert sich um ihr Kind, aber nicht um Arbeit, der brummen wir eine 12-wöchige Sperrzeit auf. In dieser Zeit bekommt sie weder Wohngeld noch die üppigen Alimente von Herrn Hartz.

Was macht die Frau bisher? Sie klagt! Sie hängt tagelang im Gerichtsgebäude rum, statt sich um Arbeit zu bemühen. Als erstes, sagt der weise Rat, zahlt die Tusse demnächst 75 Euro Gerichtsgebühren, vorher sagt der Richter nicht mal guten Tag. Woher sie das Geld nehmen soll? Von den 345 Euro wird doch wohl was zu sparen sein, oder? Wenn sie die Gebühren wirklich aufbringen kann, erfährt sie, dass sie keine eigenen Gutachter mehr benennen darf und die Berufungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt worden sind. Das wird die Zahl der Verfahren drastisch mindern, das spart Geld, dass wir gut in Afghanistan anlegen können.

Auch die Bundesjustizministerin sieht die Not der Länder und erwägt schon länger, die Sozialgerichte mit den Verwaltungsgerichten zusammenzulegen. Noch eine prima Rationalisierungsmaßnahme. Denn diese Sozialrichter kennen sich natürlich gut aus, der eine oder andere hat sogar Mitleid mit den Klagenden. Das alles verzögert die Wahrheitsfindung und führte dann auch noch dazu, dass bisher mehr als ein Drittel der Kläger recht bekommen haben. So etwas muss sich doch auf dem Verwaltungswege erledigen lassen.

Das alles sind Schritte in die richtige Richtung, aber nicht konsequent genug. Gut wäre ein Punkte-System: Wer einmal vor Gericht geht, dem wird die Hartz-Stütze für drei Monate entzogen. Wer auch dagegen klagt, kann offensichtlich ein ganzes Jahr auf Arbeitslosengeld II verzichten, das wird die Zahl der Klagen schnell und unbürokratisch senken. Auch die Zusammenlegung von Zivil-und Strafgerichtsbarkeit würde dem Standort Deutschland dienen: Der Mannesmann-Prozess ließe sich so über einen Bußgeldkatalog erledigen: Pro eingesackte Million 50 Euro Strafe und schon wäre schnell Recht gesprochen und die jeweilige Kammer könnte sich den vielen Sozialbetrügern im Land zuwenden. Das spart Geld und wird das Prekariatsproblem langfristig lösen, denn wer längere Zeit nichts zu essen hat, der klagt auch nicht mehr.