Ein Büro in Köln, zwei Männer sitzen an ihren Schreibtischen, ein dritter tritt ein:
Mojn, Kollegen.
Die beiden anderen schauen auf:
Mahlzeit, Nummer FÜNF!
FÜNF: Wieso, bin ich zu spät dran?
Nummer SECHS blickt demonstrativ auf die Uhr, Nummer SIEBEN, gähnend:
Mann, wir wollten schon vor zwei Stunden mit dem Gespräch über den Bundestag beginnen.
FÜNF: Sind denn die verfassungsrechtlichen Grundlagen schon geklärt?
Es klingelt.
SECHS: Ja, hier Bundesamt für Verfassungsschutz. Nein! Legt auf.
SIEBEN: Wer war denn dass?
SECHS: So ein Niemand. Wollte wissen ob wir ihm was zu seiner Verfassung sagen könnten, soll doch zum Arzt gehen, der Idiot.
FÜNF: Also zu den rechtlichen Grundlagen im Observationsvorgang gegen den Bundestag, alles klar, jetzt?
SECHS: Ist doch einfach: Die Bundeswehr darf nur im Verteidigungsfall eingesetzt werden, der wird durch Artikel 115 a des Grundgesetz geregelt. Deutschland wurde nicht angegriffen und doch schickt das Parlament Soldaten nach Afghanistan, die kämpfen außer Landes, also nix mit Verteidigung, also:
FÜNF und SIEBEN, chorisch: Ver-fass-sungs-widrig! ! !
SECHS: Genau, nach Artikel 18 GG: Wer die ... Versammlungsfreiheit . . . zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht . . .
FÜNF und SIEBEN, chorisch: Ver-wirkt die Grund- rech-te ! ! !
SIEBEN: Damit haben wir sie. Jetzt schlagen wir zu. Jetzt werden sie erstmal observiert.
FÜNF: Telefon?
SIEBEN: Abhören!
FÜNF: Briefe?
SIEBEN: Lesen!
FÜNF: Unterwäsche?
SIEBEN: Schnüffeln! Kichert.
SECHS: Wir könnten sogar die am Parlamentsbeschluss beteiligten Parteien auflösen. Singt:
Amsel, Drossel, CDU,
SPD und raus bist Du,
GRÜNE und die FPD,
alle weg wie alter Schnee!
FÜNF: Aber das macht das Verfassungsgericht nie im Leben mit. Doch genau diese Richter müssen über das Ausmaß der Widrigkeit gegen die Verfassung, entscheiden.
SIEBEN: Dann erklären wir die Parteien, die für den Afghanistankrieg gestimmt haben eben nicht für verfassungswidrig. Wir machen es á la Bundesverwaltungsgericht jüngst gegen die Linkspartei, wir erklären, dass es im Parlament "verfassungsfeindliche Strömungen gibt" und schon können wir alles machen was wir wollen.
FÜNF: Aber den Begriff "Verfassungsfeindlichkeit" gibt es doch gar nicht im Grundgesetz?!
SIEBEN: Eben, was es nicht gibt, kann man immer legal anwenden, das ist nicht strafbar. Verfällt einen Lachkrampf.
SECHS: Ach wie gut . . .
FÜNF und SECHS und SIEBEN haken sich unter, werfen rhythmisch die Beine hoch und skandieren im Takt:
Ach wie gut
dass sniemand weiß
dass ich auf Gesetze scheiß!
Widrig? Feindlich? Scheißegal
was wir machen ist legal!
Vorhang