Ein Büro in Köln, zwei Männer sitzen an ihren Schreibtischen, ein dritter tritt ein:

Mojn, Kollegen.

Die beiden anderen schauen auf:

Mahlzeit, Nummer FÜNF!

FÜNF: Wieso, bin ich zu spät dran?

Nummer SECHS blickt demonstrativ auf die Uhr, Nummer SIEBEN, gähnend:

Mann, wir wollten schon vor zwei Stunden mit dem Gespräch über den Bundestag beginnen.

FÜNF: Sind denn die verfassungsrechtlichen Grundlagen schon geklärt?

Es klingelt.

SECHS: Ja, hier Bundesamt für Verfassungsschutz. Nein! Legt auf.

SIEBEN: Wer war denn dass?

SECHS: So ein Niemand. Wollte wissen ob wir ihm was zu seiner Verfassung sagen könnten, soll doch zum Arzt gehen, der Idiot.

FÜNF: Also zu den rechtlichen Grundlagen im Observationsvorgang gegen den Bundestag, alles klar, jetzt?

SECHS: Ist doch einfach: Die Bundeswehr darf nur im Verteidigungsfall eingesetzt werden, der wird durch Artikel 115 a des Grundgesetz geregelt. Deutschland wurde nicht angegriffen und doch schickt das Parlament Soldaten nach Afghanistan, die kämpfen außer Landes, also nix mit Verteidigung, also:

FÜNF und SIEBEN, chorisch: Ver-fass-sungs-widrig! ! !

SECHS: Genau, nach Artikel 18 GG: Wer die ... Versammlungsfreiheit . . . zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht . . .

FÜNF und SIEBEN, chorisch: Ver-wirkt die Grund- rech-te ! ! !

SIEBEN: Damit haben wir sie. Jetzt schlagen wir zu. Jetzt werden sie erstmal observiert.

FÜNF: Telefon?

SIEBEN: Abhören!

FÜNF: Briefe?

SIEBEN: Lesen!

FÜNF: Unterwäsche?

SIEBEN: Schnüffeln! Kichert.

SECHS: Wir könnten sogar die am Parlamentsbeschluss beteiligten Parteien auflösen. Singt:

Amsel, Drossel, CDU,
SPD und raus bist Du,
GRÜNE und die FPD,
alle weg wie alter Schnee!

FÜNF: Aber das macht das Verfassungsgericht nie im Leben mit. Doch genau diese Richter müssen über das Ausmaß der Widrigkeit gegen die Verfassung, entscheiden.

SIEBEN: Dann erklären wir die Parteien, die für den Afghanistankrieg gestimmt haben eben nicht für verfassungswidrig. Wir machen es á la Bundesverwaltungsgericht jüngst gegen die Linkspartei, wir erklären, dass es im Parlament "verfassungsfeindliche Strömungen gibt" und schon können wir alles machen was wir wollen.

FÜNF: Aber den Begriff "Verfassungsfeindlichkeit" gibt es doch gar nicht im Grundgesetz?!

SIEBEN: Eben, was es nicht gibt, kann man immer legal anwenden, das ist nicht strafbar. Verfällt einen Lachkrampf.

SECHS: Ach wie gut . . .

FÜNF und SECHS und SIEBEN haken sich unter, werfen rhythmisch die Beine hoch und skandieren im Takt:

Ach wie gut
dass sniemand weiß
dass ich auf Gesetze scheiß!
Widrig? Feindlich? Scheißegal
was wir machen ist legal!

Vorhang