Es sind vor allem Militärbündnisse wie die NATO, auf die der alte deutsche Spruch, nach dem man schnell mithängen kann, wenn man blind mitgeht. Die deutsche Mitgliedschaft in der NATO und der darin verankerten US-Gefolgschaft ist solch ein blindes Mitmarschieren. Solch eine verblendete deutsche Reaktion war gut von Anbeginn des Ukrainekrieges zu sehen. Deutsche Medien, Regierungen und Parteien wollten von Beginn an nicht begreifen, dass die NATO-Fixierung der Ukraine für die Russische Föderation eine existenzielle Gefährdung war. Dieser Gefahr sind die Russen konsequent und hart militärisch begegnet.

Antrainierter Reflex der Europäischen Union

Wie in einem blinden, antrainierten Reflex reagieren Teile der Europäischen Union auf den erkennbaren Sieg der Russen in der Ukraine. Statt den Plan der USA, der ein Ende des Ukrainekriegs anvisiert, konstruktiv zu unterstützen, tischt die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Kritik auf: Der Ukraine dürfe keine Einschränkungen für ihre Armee auferlegt werden. Das „Reparationsdarlehen“ an die Ukraine müsse aus den eingefrorenen russischen Vermögenswerten gedeckt werden. Implizit spricht sie sich immer noch für eine Mitgliedschaft der Ukraine in der NATO aus.

Österreich „immerwährend neutral“

Nur eine gesetzlich verankerte Neutralität kann die Bürger Deutschlands aus der Gefahren-Zone retten, in der sie sich zur Zeit befinden. Die Republik Österreich ist seit dem 26. Oktober 1955 durch ein Verfassungsgesetz „immerwährend neutral“. Auch wenn die österreichische Mitgliedschaft in der EU diese Neutralität faktisch einschränkt, gibt es den Bürgern des Landes doch einen einklagbaren Hebel für Aktionen gegen eine Kriegsbeteiligungen der Republik Österreich. Eine verankerte deutsche Neutralität würde für Deutschland einen Schritt in das Reich der Selbstständigkeit und der Freiheit bedeuten und würde sie von der Patronage der USA lösen.

Einstieg in die Neutralität

Die Bundesrepublik Deutschland steht in der Nachfolge der Weimarer Republik - der ersten deutschen Demokratie - von 1919 bis 1933. Zwar erklärte sich die Weimarer Republik nicht ausdrücklich als „neutral“. Aber mit dem  „Berliner Vertrag“ zwischen Deutschland und der Sowjetunion von 1926, der die Sowjetunion unterstützte und im Falle eines Krieges mit einem Drittstaat Neutralität zusicherte, wurde ein Einstieg in die Neutralität des Deutschen Reichs beschlossen. Der „Berliner Vertrag“ beweist historisch die verfassungsrechtliche Möglichkeit einer bundesrepublikanischen Neutralität.

Neutralität außerparlamentarisch durchsetzen

Da keine der Bundestagsparteien zur Zeit die Neutralität Deutschlands anstrebt, wird dieser Schritt zur Abwendung von Kriegsgefahren vorläufig nur außerparlamentarisch durchzusetzen sein. Es ist zu prüfen, wann und wo ein Kongress über eine solche Kampagne beraten kann.