Wir treffen uns: Auf den Straßen und Plätzen der Republik, gegen den Krieg in Syrien. Gegen den Einsatz der Bundeswehr in Syrien. Zeigt dieser Regierung wer das Volk ist. Sagt dieser Regierung klar und deutlich, dass sie wahnsinnig ist. Dass sie für diesen Kriegseinsatz kein Mandat hat. Dass wir solidarisch sind mit den Menschen in Syrien.

Die ersten Termine:

FRANKFURT a. M. , Kundgebung
Mittwoch, 2. Dezember, 17.00 Uhr, Roßmarkt Platz

STUTTGART, Demonstration & Kundgebung
Mittwoch, 2. Dezember um 17:15, Beginn: Bahnhofsvorplatz Cannstatt
Abschluss: Lutherkirche Bad Cannstatt, Waiblinger Str. 50

ESCHBORN, Mahnwache
Mittwoch, 02.12.2015, 15-16 Uhr, Unterortstrasse/Kurt-Schumacher-Str.

MÜLLHEIM, Mahnwache
Mittwoch, 02.12.2015, 15.30 Uhr, vor der Ev. Stadtkirche Müllheim, Werderstr.,

BERLIN, Kundgebung
Donnerstag, 3. Dezember, 17.30 Uhr Brandenburger Tor

MÜNCHEN, Kundgebung
Donnerstag, 3. Dezember, 18 Uhr, Max-Joseph-Platz

HAMBURG, Kundgebung
Donnerstag, 3. Dezember, 17:00 Uhr, Hauptbahnhof - gegenüber Spitalerstr.

BOCHUM, Mahnwache
Donnerstag, 03.12.2015, 18 Uhr, Rathaus

BREMEN, Mahnwache
Donnerstag, 03.12.2015, 17-18 Uhr, Sögestraße/Unser Lieben Frauen Kirchhof

DORTMUND, Mahnwache mit Kundgebung
Donnerstag, 3. Dezember, 15:00 Uhr, Katharinenstraße /HBF

AACHEN, Demonstration
Donnerstag, 3. Dezember 2015, 18:00, Elisenbrunnen, Kaiser-Wilhelm-Platz 1

KARLSRUHE, Mahnwache
Donnerstag, 3. Dezember ab 16:00 Uhr Waldstraße Ecke Erbprinzenstraße

FÜRSTENFELDBRUCK, Kundgebung
Donnerstag, 3.12., um 17.30 Uhr, Hauptstraße 8 vor der Sparkasse

LAHR, Mahnwache
Donnerstag, 3. Dezember 2015, 18:00, Rosenbrunnen, Ecke Marktstraße /
Kirchstraße

AUGSBURG, Kundgebung
Donnerstag, 03. Dezember 2015, 18 Uhr, Königsplatz (bei den Bäumen)

BAD KREUZNACH, Kundgebung
Donnerstag, 03. Dezember, 17.15-18.30 Uhr, Kornmarkt,

MÜNSTER, Kundgebung
Donnerstag, 03.12.2015, 17-30 Uhr, Rathaus, Prinzipalmarkt

HAMBURG, Strassenprotestaktion
Freitag, 4.12.15, 17.00 Uhr, auf Ressendammbrücke direkt am Jungfernstieg

NÜRNBERG, Mahnwache
Freitag, 04.12.2015, 16 Uhr, Hallplatz,

BÜCHEL, Mahnwache
Freitag, 4.12.2015, 14.00 Uhr, Haupttor Fliegerhorst Büchel

ESSEN, Kundgebung
Freitag, 4. Dezember, 16 Uhr, Kopstadtplatz

TÜBINGEN, Kundgebung
Samstag, 05.12.2015, 12.00 Uhr, Karlsstr. 3 (Nähe Zinserdreieck),

WITTEN, Mahnwache
Samstag, 05.12.2015, 11-12 Uhr, Bahnhofstraße/Ecke Beethovenstraße

HEIDELBERG, Mahnwache
Montag, 7. 12. 2915, 19.00 hr, Uni-Platz

LIPPSTADT, Mahnwachen
Ecke Poststr./Lange Str.
04.12.2015 ab 18.00 Uhr
11.12.2015 ab 18.00 Uhr
18.12.2015 ab 18.00 Uhr

SAARBRÜCKEN, Demonstration
Freitag, den 11.12.1518 Uhr an der Europagalerie

Weitere Termine werden ergänzt wenn sie vorliegen.

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Für alle, die schriftlich protestieren wollen, ein Muster-Brief unseres Lesers Torsten Küllig aus Dresden an den Generalbundesanwalt:

Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe


Anzeige gemäß § 80 StGB i.V. mit Artikel 26 Abs. 1 Grundgesetz gegen Bundesministerin der Verteidigung Frau Dr. von der Leyen wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges

Hiermit erstatte ich Anzeige gegen Frau Ursula Gertrud von der Leyen (geb. Albrecht; * 8.10.1958) wegen Vorbereitung eines Angriffkrieges gegen Syrien.
Begründung.

Die Terroranschläge von Paris wurden mutmaßlich von IS-Terroristen mit französischen und belgischen Staatsbürgerschaften ausgeführt. Der französische Präsident hat daraufhin entschieden, IS-Stellungen in Syrien zu bombardieren. Eine UN-Resulotion dazu gibt es bisher nicht, der rechtmäßige Präsident Assad hat Frankreich nicht um militärische Hilfe gebeten. Im völkerrechtlichen Sinne handelt es sich daher unzweifelhaft um einen Angriffskrieg.
Die Bundesregierung plant die Unterstützung Frankreichs bei dieser Militäraktion. Die in der Vergangenheit ebenfalls völkerrechtswidrigen Angriffskriege (Kossovo mit deutscher Beteiligung, Irak-Krieg 2003 ohne deutsche Beteiligung) haben allerdings den islamistischen Terror eher noch befeuert als bekämpft.

Jetzt unter deutscher Beteiligung IS-Stellungen zu bombardieren wäre so, als würde man Brände mit Benzin löschen. Bomben lösen keine Konflikte, Bomben verschärfen Konflikte. Die Terrorgefahr wird durch die Beteiligung der Bundeswehr in Deutschland eher noch steigen, als sinken.

Gemäß Grundgesetz ist die Teilnahme an einem Angriffskrieg verboten und unter Strafe zu stellen. Relevante Gesetze und Verträge sind dabei:

Artikel 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. Nach Art. 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland gilt mit Inkrafttreten am 15. März 1991: (Verbot des Angriffskrieges) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen. Der in Ausführung des Art. 26 GG erlassene § 80 StGB umfasst tatbestandsmäßig nur die Vorbereitung eines Angriffskriegs mit Deutschland als Teilnehmer, wenn die konkrete Gefahr eines solchen Krieges auch tatsächlich droht. Als einzige Ausnahme kann angesehen werden, wenn nach einer Resolution des UN-Sicherheitsrats gemäß Art. 42 oder Art. 53 der Charta der Vereinten Nationen, die eine Basis für das Völkerrecht ist, die Anwendung militärischer Gewalt unter deutscher Beteiligung beschlossen wird. In diesem Fall liegt zumindest kein Verstoß gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag vor. Dies ist bisher nicht erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen


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