Wenn einer sich vor der Wahrheit drücken will, dann nennt er einen Völkermord einen „an Komplexität nicht zu überbietenden Konflikt“. So jüngst in der FRANKFURTER ALLGEMEINEN, als sich deren Autor Nikolas Busse über jene Länder ausläßt, die am Eurovision Song Contest (ESC) nicht teilnehmen werden, weil der Staat Israel an dieser Veranstaltung teilnehmen wird.

FAZ: Staatsfromm

So staatsfromm wie die FAZ gestrickt ist, hat ihr Autor die vermeintliche „Staatsräson“ gegenüber Israel verinnerlicht und lamentiert deshalb über jene europäischen Rundfunkanstalten, die den ESC boykottieren, weil der Staat Israel dort teilnehmen darf. Und damit die Indoktrination komplett erkennbar wird, setzt Busse auch noch den israelischen Völkermord mit dem NATO-Krieg in der Ukraine gleich.

„Vierte Gewalt“ korrumpiert

Wenn Journalisten ihrer Rolle als „Vierte Gewalt“ gerecht werden wollen, dann sollten sie eine Verantwortung für eine ausgewogene, wahrheitsgemäße Berichterstattung übernehmen. Doch spätestens seit den „Coronahilfen“ - als der Staat den Herausgebern von Zeitungen und Zeitschriften 220 Millionen Euro schenkte, um eine unkritische Presse zu sichern - ist ausgewogen der Schnee von gestern. Als Dank ist man heute strikt gegen Russland und für den Völkermord In Gaza.

Echte Neutralität?

Zwar sind die Regeln des ESC angeblich politisch neutral, aber der Ausschluss der Russischen Föderation aus dem ESC im Februar 2022 durch den Veranstalter, „Europäische Rundfunkunion“, belegt den NATO-Kurs der Truppe. Eine echte Neutralität kann oder will sich weder die „Europäische Rundfunkunion“ noch der Eurovision Song Contest leisten. Was wie pure Unterhaltung der leichten Art daherkommt, darf nicht ideologiefrei sein, wenn man Zuschauer und Zuhörer rundum manipulieren will.

Ähnlichkeiten mit der Nazi-Zeit ausgeschlossen

In Zeiten der befohlenen Kriegstüchtigkeit müssen die Reihen fest geschlossen werden. Die Fahne wird dann von den Medien schön hoch gehängt: Ähnlichkeiten der gesellschaftlichen Realitäten mit denen der Nazi-Zeit sind schon wegen der juristischen Haftung ausgeschlossen. Garantien für den Ausschluss einer weiteren Rechtsentwicklung des Staatsapparates und seiner Medien können nur durch eine sehr kräftige außerparlamentarische Opposition übernommen werden.