Nun hat sie wieder zugeschlagen: Angela Merkel, die Kämpferin für die Freiheit! Immer schon war sie für die Freiheit der Märkte, auch der grenzenlose Warenverkehr ist ihr eine Herzensangelegenheit. Doch lange hatte sich die Chefin einer konservativen Partei geweigert, den Schwulen und Lesben das Recht auf einen ordentlichen bürgerlichen Trauschein zu geben. Jetzt aber, nicht lange vor den nächsten Wahlen – und die Umfragen sagen, dass um die 80 Prozent der Deutschen eine völlige Gleichstellung von lesbischen und schwulen Paaren im Eherecht befürworten – erklärt sie die Entscheidung wer nun gerade wen offiziell heiratet zur „Gewissensfrage“. Jetzt kann jeder Abgeordnete ohne Fraktionszwang entscheiden wie er lustig ist.

Endlich können Schwule und Lesben auch in der hohen deutschen Scheidungsrate auftauchen. Denn darum geht es. Auch wenn prächtige Hochzeiten vor schlichten Standesämtern im Vordergrund stehen: Es geht um den amtlichen Besitzschein: Dein Auto, mein Auto, Deine Rente, meine Rente, und wer kriegt den Hund? Denn kaum eine deutsche Ehe hält durchscnittlich länger als 13 Jahre. Und wenn die gesetzlich verordnete Zugewinngemeinschaft – so definiert der Paragraph 1363 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Ehe – an ihr Ende gekommen ist, dann weiß ein jeder: Dass mit der Liebe war nicht so gemeint. Spätestens dann wird klar: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (Artikel 6 des Grundgesetzes). Und die staatliche Ordnung regelt im Zweifelsfall immer Vermögensfragen.

Doch noch ein anderer Genuss wird den gleichgeschlechtlichen Heirats-Paaren zuteil: Das Ehegattensplitting, die steuerliche Trauschein-Prämie. Denn wer den Schein hat, kann sich steuerlich gemeinsam veranlagen lassen. Das bringt im schönsten Fall eine monatliche Steuerminderung von etwa 15.00 Euro. Wer nun auf den Gedanken kommt, der „Schutz der Familie“ würde vorrangig den Kindern zuteil, den Schwächsten in der Gesellschaft, der irrt sich. Wer seine Kinder allein erzieht ist häufiger arm: Rund 40 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland leben von Hartz IV.

Nun geht es so kurz vor den Wahlen natürlich nicht um sozialen Klimbim, es geht um die Freiheit: Wer kann wen wann heiraten?! Das ist auch daran zu erkennen, dass Parteien wie die SPD oder die Linke, die eher als sozial gelten, die Dame Merkel und ihren Eheschwenk heftig begrüßen ohne zugleich die Ehe-Splittingfrage aufzuwerfen. Obwohl die Gelegenheit, wenn die Ehemodalitäten ohnehin debattiert werden, wirklich günstig wäre. So wird eine erstaunte Öffentlichkeit erleben, dass der Bundestag in der allgemeinen Ehefrage bald nur seinem Gewissen folgen wird. Ob die alleinerziehende Mutter mit ihrem Geld auskommt ist ihr Problem und hat augenscheinlich mit dem Gewissen nichts zu tun. In Deutschland wird weiter der Schein prämiert und nicht das Kind. Aber sicher wird die Frage ernsthaft aufgeworfen werden, wenn die Kinder aus In-Vitro-Schwangerschaften alimentiert werden müssen. Denn das Kind aus dem Reagenzglas ist ein Fall der individuellen Freiheit. Das Kind, das von Hartz Vier lebt, ist nur ein Sozialfall. So bekommt die Gewissensfrage ein gewisses Gschmäckle. Und Angela Merkel die Aureole einer Vorkämpferin für Freiheit und Fortschritt.

Der Text der Startseite wurde von Angelika Kettelhack lektoriert.