Krieg ist für Profiteure nur richtig schön, wenn ein paar Millionen dabei rumkommen, auch Milliarden werden gern genommen. Der Herr Papperger von Rheinmetall reibt sich gerade ohne Ende die Hände: Ein dreistelliger Millionen-Betrag wird das Luftverteidigungssystem Skyranger kosten, das der Herr gerade auf der Verteidigungsmesse DSEI in London an die Ukraine verscherbelt hat. Natürlich mit der freundlichen Genehmigung der Regierung, die nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz ihre Zustimmung zum blutigen Deal geben muß.
Zur Kontrolle der Waffenhändlerei
Das Gesetz zur Kontrolle der Waffenhändlerei wurde am 19. April 1961 verabschiedet. Es stammte noch aus der Zeit der Alliierten und der Überwindung des Hitlerfaschismus: Man wußte noch genau, was die deutsche Industrie und ihr Staat mit Waffen anrichten konnten. Diese Erkenntnis ist für die Kriegstreiber natürlich der Schnee von gestern: In der Ukraine geht es gegen Russland; gegen Russland verliert Deutschland Kriege am liebsten, also ran an den Deal, in den Büros der „besseren Leute“ kennt man keine Kriegskrüppel - und Blutspritzer machen sich am besten auf weißen Westen.
BlackRock-Kanzler mit Hetzrede
Damit der Waffenhandel einen moralischen Anstrich bekommt, meldet sich der BlackRock-Kanzler Merz zu Wort. In einer Hetzrede vor den Leitern der deutschen Auslandsvertreter schwor er die deutschen Diplomaten auf den Ostkurs ein: Wladimir Putins „imperialistischer Plan (würde) nicht mit der Eroberung der Ukraine enden, sondern damit erst beginnen“. Klar, wenn die Deutschen aufrüsten, ist immer der Russe schuld.
Bedingungslose Kapitulation am 8. Mai 1945
Diese perverse Logik begann am 22. Juni 1941 mit dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion. Er endete am 8. Mai 1945 mit der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht in Berlin. Dazwischen lagen Jahre voller Tod und Verderben. Dass die Russen den Deutschen diese Zeit vergeben haben, erstaunt die Bobachter immer noch. Aber die Russen haben sie nicht vergessen. Vor allem: Sie sind seit dem deutschen Überfall gut gerüstet.
Recht zur Selbstverteidigung
Schon der Versuch, die Ukraine als NATO-Sprungbrett zu installieren, war ein Grund, die Karte der Selbstverteidigung zu ziehen; war der Auslöser zur „Speziellen Militäroperation“ in der Ukraine. Aber der Gründe waren mehr: Dass Deutschland mit dem Diebstahl der russischen Anteile an der Firma „Rosneft“ bereits einen prima Kriegsgrund geliefert hat, wird in den deutschen Popagandamedien gern übersehen, ist aber nach dem Völkerrecht ein aggressiver Akt Deutschlands gegen Russland, der den Russen einen guten Verteidigungsgrund liefert. Das Recht zur Selbstverteidigung ist in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt und stellt eine Ausnahme vom Gewaltverbot dar.
Diebstahl beleibt Diebstahl
Zwar nennt das Bundeswirtschaftsministerium die Verlängerung des Diebstahls am 08. 09. 2025 eine „Verlängerung der Treuhandschaft des Bundes über die Anteile des russischen Staatskonzerns Rosneft an der Raffinerie PCK in Schwedt (Uckermark)“, aber eine Enteignung ohne jede Rechtsgrundlage bleibt Diebstahl, wie sie auch immer kostümiert ist. Auch deshalb labern Merz & Co. über „russischen Imperialismus“: Das Wort vom „russischen Imperialismus“ ist eine billige Tarnung für das, was man „Raub“ nennen muß.