Es begann scheinbar im März des letzten Jahres, als Medien und Regierung mit aller Kraft eine Pandemie behaupteten, die bis heute nicht korrekt nachgewiesen ist. Scheinbar, denn schon am 3.1.2013 lag dem Bundestag ein Drehbuch für das Pandemie-Theater vor: Die »Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz«.

Das Papier kam vom Bundesinnenministerium und wurde gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut erarbeitet. Es war prophetisch: »Das Szenario beschreibt eine von Asien ausgehende, weltweite Verbreitung eines hypothetischen neuen Virus, welches den Namen Modi-Sars-Virus erhält.« Nur wenige Medien veröffentlichten das »Szenario«, unter ihnen war am 31.3.2020 die »Rationalgalerie«. Sie zitierte aus dem Bundestagspapier: »Mittel zur Eindämmung (des Virus) sind beispielsweise Schulschließungen und Absagen von Großveranstaltungen. Neben diesen Maßnahmen, die nach dem Infektionsschutzgesetz angeordnet werden können, gibt es weitere Empfehlungen.«


Unverhüllt, aber von keiner einzigen Bundestagspartei bemerkt, schrieb das Drehbuch auch von der Einschränkung der Grundrechte: »Das IfSG (Infektionsschutzgesetz) erlaubt dazu unter anderem Einschränkungen von Grundrechten (§ 16 IfSG), wie z. B. das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 GG). Im Rahmen von notwendigen Schutzmaßnahmen können zudem das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG) und die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) eingeschränkt werden (§ 16 Absatz 5 bis 8 und § 28 IfSG).«

Der Anschlag auf das Grundgesetz war geplant. Und wurde dann ab März 2020 von den üblichen Medien als Gesundheitsvorsorge verkauft: Kein Sender, kein Blatt kam mehr ohne die geschürte Todesangst aus. Die auch auf 
dem Grundgesetz basierende Meinungsfreiheit wurde radikal durch eine nahezu geschlossene Medienfront ersetzt, deren Orientierung im Abschnitt »Kommunikation« bereits im sieben Jahre alten Drehbuch beschrieben worden war: »In der Anfangsphase werden das Auftreten der Erkrankung und die damit verbundenen Unsicherheiten kommuniziert (zum Beispiel unbekannter Erreger, Ausmaß, Herkunft, Gefährlichkeit nicht genau zu beschreiben, Gegenmaßnahmen nur allgemein zu formulieren).« Die Panikmache war im Bundestagspapier also bereits vorgegeben. Wer das Land und seine Herrschaftsmechanismen kannte, der konnte an der betonierten Medien-Einheitlichkeit erkennen, dass die Kampagne nicht der Gesundheit, sondern der Einschüchterung diente.


Zu den wenigen Menschen im Land, die diesen Durchblick sofort hatten, gehörten Anselm Lenz und Hendrik Sodenkamp. Anselm Lenz traf sich damals mit Uli Gellermann am Rand des Berliner Lietzensees und hatte den Plan schon in der Tasche. Er hieß »Widerstand und Verteidigung der Demokratie« und sollte umgehend zur ersten »Hygiene-Demo« auf dem Berliner Rosa-Luxemburg-Platz führen. Und wie bis heute bewegte sich auch die Aktion am 28. 3. 2020, dem »Tag Eins« des organisierten Widerstands, in der Grauzone der Halblegalität: unbedingt legal nach den Buchstaben der Verfassung, illegal nach den gesetzeswidrigen Aussagen der Behörden. Deshalb empfahl die »Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand« – von Lenz und Sodenkamp gegründet – damals Sportbekleidung und Einkaufstaschen, denn Einkaufen und Sport erlaubte der Senat gerade noch so, Demonstrationen natürlich nicht. Und auch das Verteilen gedruckter Grundgesetze war verboten, wie man an deren Beschlagnahmung durch die Polizei gut erkennen konnte.

Fast logisch musste die neue Opposition durch die herrschenden Medien diffamiert werden: Die Bild-Zeitung erzählte dummdreist: »Kreml-Propagandisten schüren Corona-Aufruhr«, um die seit Hitler gelernte Russophobie zu bedienen und den Widerstand als vom Ausland gelenkt zu denunzieren. Die angeblich linke Zeitung „taz“ pöbelte die Demokratiebewegung gemeinsam mit dem Berliner Innensenator an: Der sah in den Aufrufen zur Hygiene-Demo »ideologische Anknüpfungspunkte für Rechtsextremisten, insbesondere für rechtsextremistische Reichsbürger«. Das war genau der Innensenator, der im Sommer den Reichsbürgern einen prima Platz für eine Dauerkundgebung am Fuß der Reichstagstreppe genehmigte und ihnen so die Aufführung des »Sturm auf den Reichstag« ermöglichte. Eine Inszenierung, die nach Meinung kritischer Polizisten den Stempel des Verfassungsschutz trug.

Der tägliche Widerstand trifft auf immer mehr Schikanen durch die von Merkel & Co. geforderte soziale Isolierung und die gesteigerte Härte der Polizeigewalt. Die Widerständler wehrten sich bisher wesentlich durch ihre Worte auf Bühnen und im Netz und auch mit ihren Handys. Sie dokumentieren ihren gewaltfreien Kampf auf Video, aber auch die Gewalt der Herrschenden. Und sie verlieren nicht ihren Humor, wenn man sich an die Videos von der Glühwein-Polizei erinnert oder jenes vom Apfelesser: In beiden Fällen werden Szenen festgehalten, die von einer entschieden blöden Staatsmacht erzählen und davon, wie normale Bürger diese Macht durch ihren Witz entlarven. 


Im Verlauf der Entwicklung einer neuen außerparlamentarischen Opposition haben sich besonders die Corona-Ausschüsse hervorgetan, die nach wie vor sachkundige Menschen befragen und deren Analysen dokumentieren und so der Opposition immer wieder neue Argumente liefern. Diese Analysen wurden und werden von KenFM dokumentiert, von einer Bastion der Pressefreiheit im Netz.

Es wurden und werden immer mehr, die sich dem Corona-Regime entgegenstellen. Wer an den Aktionen der Demokratiebewegung teilgenommen hat, der kennt die vielen, vielen Menschen, die sich Sorgen um unsere Republik machen. Häufig haben sie ein erstauntes Lächeln auf dem Gesicht, weil sie ihre Meinung zum ersten Mal auf der Straße vertreten: Erstaunt sind sie über sich, über ihren Mut und den Mut der anderen. Ihre Namen findet man nach den Verhaftungen nicht selten in Polizei- und Gerichtsakten. Es wird die Aufgabe der Historiker sein, an sie zu erinnern: An die, die Verantwortung für ihr Land übernommen haben.

Hier geht es zum Magazin der Jahreschronik:

https://demokratischerwiderstand.de/magazin