Trotz Medien-Druck und Bussgeld-Drohung: Es waren mehr Bürger als beim ersten Mal, die dem Aufruf der KOMMUNIKATIONSSTELLE DEMOKRATISCHER WIDERSTAND zur Verteidigung des Grundgesetzes auch unter den dem Druck der Corona-Medien-Hysterie gefolgt waren. Mehrere hundert Menschen trotzten auch dem gerade verkündeten Bußgeldkatalog des Berliner Senats, der den Gebrauch demokratischer Recht neuerdings mit Strafzoll belegt. Ein großes Polizeiaufgebot hatte sich rund um den Rosa-Luxemburg-Platz, dem Ort des demokratischen Spaziergangs, aufgestellt und bildete eine heftige Drohkulisse. Wer sich nicht hatte abschrecken lassen, wurde per Lautsprecher oder auch mit Körperkontakt ermahnt, nach Hause zu gehen. Die Kollegen von der KOMMUNIKATIONSSTELLE wollen ihre Aktion in den nächsten Tagen, zumindest am kommenden Samstag fortsetzen.

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Selbst die eher konservative FAZ meldet Zweifel an der Corona-Zählweise des Robert-Koch-Institutes an. „Wer rechnen kann und ein Zahlenverständnis hat, ist dem Schwindel der Statistik nicht wehrlos ausgesetzt.“ Das erweist sich gerade in der Corona-Krise als nützlich. Denn es geht um viel. Da es in „vielen Fällen gar nicht eindeutig möglich ist, anzugeben, woran ein Patient gestorben ist. Man behilft sich dann damit, alle Krankheiten anzugeben, die der Patient hatte – was aber in der Covid-19-Statistik unter dem Stichwort „Vorerkrankungen“ ein wenig verwischt wird.“ Die FAZ mahnt nachdrücklich, „Das RKI sollte in seinen Veröffentlichungen auf diese Zählweise hinweisen“. Die Zeitung stellt sogar ketzerisch fest „Noch wird öffentlich nicht die alles entscheidende Frage gestellt, wie hoch die Rate der Infizierten ist, die ernsthafte ärztliche Hilfe benötigen. Und wie hoch ist die Mortalitätsrate, also die Rate der Corona-Infizierten, die durch Corona sterben?“

Hier geht es zum FAZ-Artikel:
https://zeitung.faz.net/faz/politik/2020-04-02/5fdc6dbc9932cac7a4e584f88b318470/?utm_source=pocket-newtab

Auch die rechtlichen Bedenken angesichts der Corona-Einschränkungen der Grundrechte wachsen stetig. Jüngst erst erhob Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: „Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde.“ Neben den rechtlichen Einwänden werden von Frau Bahner auch erhebliche Bedenken gegen die Rechen-Basis der Verbieter erhoben: „Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig. Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.“ - Frau Bahner war dreimal erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihren Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit. Beate Bahner ist Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern und zahlreichen Aufsätzen und Beiträgen. Ihr letztes Buch behandelt das Thema „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen.

Zum PDF der Pressemitteilung der Fachanwaltskanzlei BAHNER:
http://beatebahner.de/lib.medien/aktualisierte%20Pressemitteilung.pdf