Hohes Gericht, ich hab mir nichts Böses dabei gedacht, als ich die US-Drohnen-Morde beschönigt habe.“ - Aber Herr Doktor Gniffke, Sie haben diese Morde in einer Meldung der TAGESSCHAU sogar als „Angriffe“ verharmlost, das Wort „Morde“ ließen Sie doch gar nicht erst zu.“ - Mag sein, mag sein, hohes Gericht, aber angegriffen hat die US-Armee doch diese Leute, die dann später tot waren, oder?“ - „Herr Gniffke! Das ist ein schäbiger Versuch sich rauszureden. Sie hätten zumindest von Tötungen ohne Gerichtsverfahren reden müssen. Hiermit werden Sie verurteilt. Zu zwei Jahren täglichen TAGESSCHAU-Konsums ohne Bewährung!“

Schweissgebadet wachte Kai Gniffke auf: „Einen internationalen Medien-Gerichtshof gibt es doch gar nicht. Und wenn es den doch mal gibt, dann bin ich längst in Pension. Was soll die Haarspalterei, legale Tötung, illegale Tötung, ist mir doch scheiß-egal. Sind doch eh alles Terroristen, die von den Drohnen getroffen werden. Und wer mit denen rumsteht, der ist eben dran. Das sollte denen eine Lehre sein. Ich geh doch auch nicht in Pakistan auf eine Hochzeit oder im Jemen auf einen Beerdigung. Da weis man doch nie, wer dabei ist.“ Sprach´s, drehte sich rum und schlief weiter, den Schlaf der Selbstgerechten.

Eingabe § 13 NDR-StV:
Marginalisierung von Völkerrechtsbruch und Massenmord
Tagesschau-Kurzmeldung über die Folgen der US-Drohnenbombardements 
 
03.07.2016 
 
http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-14837.html 
 
Sehr geehrte Damen und Herren des NDR-Rundfunkrats, 
 
am 2. Juli gab das Weiße Haus in Washington endlich eine von US-Präsident Obama schon vor Monaten versprochene Erklärung über die Zahl der Zivilisten bekannt, die bei Drohnenangriffen umgebracht worden waren. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe – am Freitag vor dem verlängerten Wochenende wegen des Nationalfeiertags 4.Juli – und die Form der Erklärung – knappe Pressemitteilung – entsprachen dem Usus der US-Regierung, unangenehme Veröffentlichungen so zu platzieren, dass ihnen kein dauerhafter und prominenter Platz im öffentlichen Gedächtnis sicher ist. 
 
Dieser Intension trug ARD-aktuell in transatlantischer Gefolgschaftstreue Rechnung. Mit der Tagesschau-Meldung am 3. Juli: 
 
„Die US-Regierung hat erstmals Zahlen über zivile Opfer von Drohnenangriffen vorgelegt. Danach wurden seit dem Amtsantritt von US-Präsident Obama im Jahr 2009 bis zu 116 Zivilisten getötet sowie bis zu 2581 sogenannte Kämpfer. Die Angaben beziehen sich auf Angriffe unter anderem in Pakistan, Somalia und im Jemen. Die Zahlen liegen weit unter den Schätzungen von Nicht-Regierungs-Organisationen, die von mehreren hundert zivilen Opfern ausgehen.“ 
 
Kurz darauf brachte die Tagesschau Sportmeldungen. Das EM-Fußballspiel Deutschland gegen Italien war wesentlich wichtiger. Obige 30-Sekunden-Nachricht war alles gewesen, was ARD-aktuell an diesem Tag zustande brachte über eindeutig absichtlichen Völkerrechtsbruch (Kriegshandlungen auf fremdem Territorium), Verletzung der Allgemeinen Menschenrechte, extralegale Hinrichtung von Verdächtigen, massenhaften Mord an Zivilisten als sog. Kollateralschaden – über Staatsterrorismus. In der Sendung Tagesthemen kam die Information gleich überhaupt nicht mehr vor.
 
Kritik:
 
1. Die Formulierung 
... Angriffe unter anderem in Pakistan, Somalia und im Jemen...
insinuiert, diese Länder stünden pars pro toto, also für die weltweit von den USA begangenen Drohnenangriffe. Eine infame Täuschung. Das Weiße Haus hatte in seiner selbst von den US-Medien als extrem geschönt bewerteten Darstellung nur über Menschen berichtet, die bei Drohnenbombardements außerhalb von  internationalen bewaffneten Konflikten  umgebracht worden sind, eben in Ländern wie Pakistan, Jemen, Libyen und Somalia.
 
2. Eine glatte Falschmeldung war der Schlusssatz, die Nicht-Regierungs-Organisationen gingen von „mehreren hundert zivilen Opfern“ aus. Sie gehen durchweg von vielen tausend Opfern aus, das musste auch jeder unauffällig begabte ARD-aktuell-Redakteur wissen. Mit wenigen Telefonaten oder einer Kurzrecherche im Internet hätte ARD-aktuell die Behauptung der US-Administration überprüfen können – überprüfen müssen, lt. Staatsvertrag und gemäß allen beruflichen Standards. Am weitesten geht die in London und New York ansässige Menschenrechtsorganisation Reprieve mit ihrer Zählung. Sie schätzt, dass bei den sogenannten „gezielten Tötungen“ pro vermeintlichem Kämpfer 28 Zivilisten ermordet werden. Unter andrem stützt sie sich darauf, dass viele Verletzte erst später sterben, Folgeschäden an Menschenleben lange nach den Bombardements.
 
Quelle:  http://www.reprieve.org.uk/press/2014_11_25_US_drone_strikes_kill_28_each_target/
 
Die Ärzte-Organisation IPPNW – „Ärzte gegen den Atomkrieg" –  nennt allein für Pakistan bereits 2300 zivile Tote, die mittels Drohnen ermordet wurden. 2 300, in einem einzigen Land.
 
Quelle: http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Terrorismus/tote.html
 
3. Unabhängig von der ungeheuerlichen Zahl „ziviler“ Opfer, die der Friedensnobelpreisträger auf dem Gewissen hat: Geheimdienstliche „Erkenntnisse“ über „Terroristen“ sind nach demokratischem Rechtsverständnis  kein Ersatz für rechtsstaatlich ergangene Urteile, das Bombardieren solcher Verdächtiger ist Totschlag bzw. Mord, und wer das Woche für Woche befiehlt und entsprechende Tötungslisten unterschreibt, ist ein Serienmörder bzw. Totschläger. Da Obama als westlicher Politiker aber zu den "Guten" gehört, hat Tagesschau.de auf eine Klarstellung verzichtet (man stelle sich vor, Obama wäre Putin).
 
4. Der mörderische völkerrechtswidrige Drohnenkrieg ist nicht ohne Mitwirkung der deutschen Bundesregierung möglich, die Drohnenflüge werden über technische Installationen am US-Streitkräftestandort Ramstein zu ihren Zielen gesteuert. Das ist der Regierung in Berlin bekannt. Sie macht sich mit Stillschweigen an den US-Verbrechen mitschuldig. Auch das hätte ARD-aktuell in Erinnerung rufen müssen (Vollständigkeitsgebot). 
 
Fazit:
 
ARD-aktuell ist zwar zu umfassender, objektiver Berichterstattung und zur Überprüfung aller zu berichtenden Fakten verpflichtet, missachtet das jedoch systematisch und auch im vorliegenden Fall. Unterwürfige, unreflektierte Übernahme von regierungsamtlichen Pressemitteilungen ist ARD-aktuell üblich, entspricht allerdings nicht den Programmrichtlinien des NDR-Staatsvertrags und des  Rundfunkstaatsvertrags. 
 
Wir finden die Art, wie Chefredakteur Dr. Gniffke ARD-aktuell über ein die Welt erschütterndes Verbrechen, den Rechtsnihilismus des „Führers der westlichen freien Welt“ sowie über die lakaienhafte Komplizenschaft der Bundesregierung berichten lässt, ist ein Musterbeispiel für abhängigen und prinzipienlosen Journalismus.
 
Höflich grüßen
Volker Bräutigam & Friedhelm Klinkhammer