Pater Theo, der Gründer der Ekklesia Corona, einer aufklärenden Satire-Show gegen das Corona-Regime, wurde in der zweiten Instanz von einem Berliner Gericht freigesprochen. Frei von was? Vom Vorwurf, er habe „Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbreitet“. Der Darsteller hätte, so ein Gericht ohne Kunstverstand, aber mit dem festen Willen, den Schauspieler Jean-Theo Jost zu verurteilen, öffentlich den Hitlergruß gezeigt. Das hätte den Kämpfer für demokratische Freiheiten vor fast einem Jahr bis zu drei Jahren Gefängnis kosten können.

„Heil Spritze“

Pater Theos Gruß hieß „Heil Spritze“ und karikierte den medialen Hype um jene Corona-Spritzen, von denen man heute weiß, dass sie auf keinen Fall vor dem Virus schützen, allerdings ein erstklassiges Geschäft für die Pharma-Industrie auslösten. Inzwischen rudern die Vertreter der heiligen Spritze überall zurück: Selbst der kranke Gesundheitsminister Lauterbach äußert inzwischen leise Zweifel am diktatorischen Vorgehen des Regimes. Auch die auf den Regierungskurs eingeschworene Justiz gerät ins Grübeln.

Beratung zur Urteilsfindung dauerte

Wohl wegen dieses Grübelns dauerte die Beratung zur Urteilsfindung ungewöhnlich lange: Hatten sich die Geschworenen, die ja nicht dem Justizapparat angehören, quergelegt? Sollte sich rumgesprochen haben, dass die Freiheit der Kunst Teil des Grundgesetzes ist? Es ist eher zu vermuten, dass die Justiz nicht dogmatisch erscheinen wollte, wenn die bekannten Impfschäden öffentlich belegen, wie gefährlich und unsinnig die amtliche Unterstützung der mörderischen Profit-Industrie ist.

Richterin diffamiert Bewegung

Bis zur Richterin hatte sich der neue Kurs noch nicht herumgesprochen. Sie behauptete gegen Ende der Verhandlung wirklich, dass viele der Demonstranten gegen das Corona-Regime den Hitlergruß begrüßt hätten. Als es im Publikum daraufhin Unmutsäußerungen gab, schob sie tatsächlich noch nach, dass sie ja wohl ihre Meinung sagen dürfe. Die Dame hat eine „Meinung“, die sich zufällig mit der „Meinung“ von Politik und Medien deckt, die der Demokratiebewegung rechtes Gedankengut unterschieben wollen.

Justiz-Karriere macht abhängig

So verkam eine Gerichtsverhandlung, die immerhin einen Freispruch verkündete, doch noch zur miesen Propaganda-Bühne. Zwar steht im Artikel 97 des Grundgesetzes „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen“. Aber die Richterin im Fall Pater Theo hat ihre Voreingenommenheit hinlänglich bewiesen. Wer Karriere im Apparat machen will, ist eben doch abhängig.

8.100,00 Euro Soli-Spenden

Auch diese Verhandlung hat dem Angeklagten Kosten verursacht. Doch die Solidarität in der Demokratiebewegung ist groß. Im Ergebnis eines Spendenaufrufs der RATIONALGALERIE kamen 8.100,00 Euro zusammen. Dafür bedankt sich Jean-Theo Jost bei all seinen Unterstützern ganz herzlich und wird mit den Spenden wie folgt verfahren: Wenn die bereits beglichenen Auslagen zurückerstattet wurden, wird er die Spendengelder zurück überweisen, es sei denn, es ist ausdrücklich von den Spendern ein anderer Verwendungszweck gerwünscht.

Etappen-Sieg lässt hoffen

Der Freispruch für Pater Theo, für eine Symbolfigur der Demokratiebewegung, ist ein Etappensieg. Ein Durchatmen ist möglich. Aber die gesellschaftliche Wirklichkeit verlangt die Fortführung des Kampfes für unsere Grundrechte: Freiheit für Michael Ballweg!