Ein heiliges Merkel-Handy und Millionen nackte Deutsche: So sieht die Praxis aus, wenn es um die Folgen der schmutzigen US-Spionage und ihren Enthüller Edward Snowden in Deutschland geht. Und damit das nicht so auffällt, agieren Polit-Clowns auf der Medien-Bühne. Die Stimme seiner Herrin, Steffen Seibert, macht den Juristen und behauptet: "Dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme (von Edward Snowden) nicht vorliegen“. Der künftige SPD-Innenminister Thomas Oppermann gibt den bedeutenden Politiker: "Eine Befragung in Deutschland steht im Augenblick nicht zur Debatte." Der Noch-Innenminister und Groß-Denker Hans-Peter Friedrich weiß genau: "Er ist kein politisch Verfolgter". Und fast allen Koalitionären fällt die originelle Variante der Straftat ein: Snowden habe nach den Gesetzen der USA Verrat begangen und es gäbe nun mal ein Auslieferungsabkommen und deshalb sei es geradezu fürsorglich, wenn man den Delinquenten nicht nach Deutschland hole.

Die Verräter sitzen unter den Koalitionären. Denn nach dem Strafgesetzbuch der Bundesrepublik begeht jener Hochverrat, der versucht "die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern". Wer also einer fremden Macht ermöglicht, die informationelle Selbstbestimmung der Deutschen und die Souveränität des Landes zu verletzen, ist ein Hochverräter und dürfte getrost - nach den Paragraphen 81 und 82 des Strafgesetzbuches - mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedacht werden. Denn das Grundgesetz, das den Koalitionären Makulatur ist, sagt im Artikel 22: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" und "Die Freiheit der Person ist unverletzlich". Millionen Deutsche werden Tag für Tag von der US-Spionage-Maschine durchleuchtet, ihre Freiheit, zu sagen was sie wollen, wird permanent verletzt. Denn durch das falsche Wort in der Mail oder am Telefon, können sie zu Terroristen gemacht werden. Wer kann noch unbedenklich und frei seine Meinung äußern, wenn er weiß, dass jedes seiner Worte vom düsteren Imperium verzeichnet und gespeichert wird? Wer also, wie die Koalitionäre, grundsätzlich das Grundgesetz negiert, der verrät fraglos die Verfassung.

Doch der Gesetzesbruch höret nimmer auf. Denn das Asyl, das Edward Snowden schon verweigert wird bevor er es überhaupt beantragen kann, findet sich im Artikel 16 des Grundgesetzes: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Selbst ein Laie kann unschwer erkennen, dass die NSA gegen die Rechte der Bürger verstösst, dass die Rechtsbrecher in der Schnüffelagentur sitzen und Snowden politisch verfolgt wird, weil die Autoritäten der USA ihn für Jahrzehnte hinter Gitter bringen wollen. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in seinem Gutachten zu der Auffassung, nach der das Auslieferungsabkommen mit den USA nicht gilt, wenn jemand wegen einer "Straftat mit politischem Charakter" verfolgt wird. Aber weil Snowden zur Beantragung des Asyls den Boden der Bundesrepublik betreten muss, darf er auf keinen Fall in Deutschland zur Sache vernommen werden. Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl, bekannt für eine pikante Mischung von Homophobie und Islamophobie, hat eine weitere Angst: Wenn Snowden in der deutschen Botschaft in Moskau vernommen werden würde, sei "die Gefahr einfach zu groß", dass er sie nicht mehr verlassen wolle.

Es gäbe, noch vor einer vertraglich organisierten Koalition, eine wunderbare Lücke in der Phalanx der Hochverräter: Am 18. November gibt es eine Sondersitzung des Bundestages zur NSA-Affäre. Falls SPD, GRÜNE und LINKE in dieser Sitzung mit ihrer Mehrheit von neun Stimmen die Regierung zwingen würden, Snowden Asyl zu gewähren, wäre die Bahn für Snowdens Aussage frei. Doch wissen wir schon heute, dass die Oppermänner in der SPD eine solche Abstimmung verhindern werden. Es bliebe dann nur die Hoffnung auf jene demokratischen, verfassungstreuen und mutigen Sozialdemokraten, die einen Koalitionsvertrag ohne das Snowden-Asyl mit Mehrheit ablehnen würden. Damit das Recht auf Asyl nicht zu einem Witz verkommt.