Ein Satz wie in Styropor gegossen: "Zwar gibt der Angeklagte an, es handele sich um eine Satire, dieser Schutz setzt aber voraus, dass mit der Äußerung auch wirklich eine Kritik vorgebracht wird, die Elemente enthält, die einen Bezug zu dem Gegenstand der Kritik aufweisen." So schreibt die Richterin Silberzweig in die Begründung des Urteils im Verfahren gegen Uli Gellermann, den Herausgeber der RATIONALGALERIE. Und sie weiß auch, dass der Wort-Verbrecher Gellermann "beleidigende Schimpfworte benutzt . . . die keinen Bezug mehr zu dem Ursprungsartikel (in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG) haben". Und deshalb, so das Gericht stelle der Artikel des Gellermann "keine schützenswerte Satire mehr da".

Die Richterin Silberzweig war nicht nur ungewöhnlich emsig in der Verfolgung der Verhandlungsfähigkeit des Gellermann. Auch ihre ärztlichen Diagnosen sind berühmt: An Hand eines Videos das den Gellermann zeigt, das sie eigenhändig aus den Fluten des Internet gefischt hatte, konnte sie die Verhandlungsfähigkeit des Beleidigungs-Attentäters durch virtuellen Augenschein ruck-zuck erkennen und ihn nach München einbestellen. Jetzt stellt sie auch noch Sprach-Atteste aus. Welch ein Multitalent.

Ein Talent. Doch wie traurig, dass die Lesefähigkeit der Dame zu wünschen übrig lässt. Um der geneigten Öffentlichkeit, die Frau Silberzweig durch eine abrupte Zeitverlegung faktisch von der Verhandlung ausgeschlossen hatte, jene Stelle aus der RATIONALGALERIE nachzuliefern, die den strafwürdigen Angelpunkt des inkriminierten Artikels ausmacht, hier das entscheidende Zitat: "Und so füllt Wetzel (der Autor des Textes in der SÜDDEUTSCHEN) jede Zeile seines Artikels mit einer Methode, die man auf ihn anwenden muss, etwa so: "Wetzel ist eine echte Schmierblatt-Sau, auch wenn das nicht bewiesen ist, kann es gut sein, dass er auf seinen Artikel onaniert hat. Zwar weiß man es nicht genau, aber wenn man diese Behauptung ernst nimmt, dann erhält man ein erschreckendes Bild. Weitere erschreckende Details sollten auch Sie alarmieren." Gellermann stellt also zu Beginn seiner vorgeblichen Beleidigung fest, dass er nichts anderes macht als das Verfahren der SÜDDEUTSCHEN auf sie selbst anzuwenden. Er garniert diese eindeutig fiktiven Aussage auch noch mit "wenn man - dann - etwa so". Gellermann benutzt also eben jenen Konjunktiv, den der SZ-Redakteur als sonderbare Grundlage für seinen vorgeblich faktischen Artikel als Methode benutzt. Er zitiert sogar wörtlich aus dem Artikel des Münchner Konzernblattes.

Satire, schreibt der DUDEN ist eine "Kunstgattung (Literatur, Karikatur, Film), die durch Übertreibung, Ironie und [beißenden] Spott an Personen, Ereignissen Kritik übt, sie der Lächerlichkeit preisgibt, Zustände anprangert, mit scharfem Witz geißelt". Für Richter, die lesen können und wollen, sollte man die Worte "Übertreibung" und "geißeln" mit gelbem Marker unterstreichen. Und sicherheitshalber auch das Wort "Kunstgattung". Denn Frau Silberzweig hat in ihrem Urteil "eine Abwägung zwischen dem Rechtsgut der persönlichen Ehre und der Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, also dem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz" vorgenommen. Und in ihrem Urteil die persönliche Ehre des SZ-Redakteurs über das Grundgesetz gestellt. Die Ehre eines Menschen, der natürlich im inkriminierten Artikel aus der RATIONALGALERIE nie wirklich gemeint war, der nur als ausführende Figur einer Zeitung, eines Medienkonzern genutzt wurde, um die fraglos beißende Kritik Gellermanns an der SÜDDEUTSCHEN plastisch zu machen.

"Ein postfaktisches Arschloch in der SÜDDEUTSCHEN" titelte Gellermann seinen Artikel in der RATIONALGALERIE. Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) hat diesen Begriff zum Wort des Jahres 2016 gekürt und so übersetzt: "Das Kunstwort postfaktisch, eine Lehnübertragung des amerikanisch-englischen post truth, verweist darauf, dass es in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen heute zunehmend um Emotionen anstelle von Fakten geht." Die in der SÜDDEUTSCHEN zusammengerührte Geheimdienst-Story rund um Donald Trump ist ziemlich frei von Fakten. Aber voller Gefühle. Das sagt und meint die Überschrift in der RATIONALGALERIE. Beleidigung? Nein. Kritik an miesem Journalismus? Ja. Und auch eine Parodie des faktenfreien SZ-Artikels und dessen primitiver Konjunktiv-Methode. Es ist diese Kritik, die das Münchner Gericht versucht zu verbieten. Selbst wenn man der Kritik nicht folgen wollte: Gellermann hat eine MEINUNG geäußert. Und außerhalb des Münchener Amtsgerichtes steht eine MEINUNG nach wie vor unter dem Schutz des Grundgesetzes.

"Im Namen des Volkes" ist das Urteil überschrieben Welches Volk mag das Münchner Gericht meinen, wenn es Urteile fällt? Ein Volk der SZ-Abonnenten? Ein Volk, das von Konzernblättern und angepassten öffentlich-rechtlichen Sendern seit Jahr und Tag für blöd verkauft wird? – Unter dem deutschen Volk versteht man die Gesamtheit der deutschen Staatsbürger im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetz. Noch hat das Grundgesetz keine Lex SÜDDEUTSCHE. Und noch gehört das Land nicht der Verlegerfamilie Schaub. Zwar besitzen sie die SÜDDEUTSCHE. Aber noch nicht das Grundgesetz.

(Dieser Artikel steht auf der Seite SCHMOCK weil dieser jiddische Ausdruck in Gustav Freytags Lustspiel „Die Journalisten“ von 1853 erstmals als Name für einer Figur verwandt wurde und seither als eine Bezeichnung für einen opportunistischen Zeitungsschreiber steht, der jede Meinung vertritt, wenn man ihn dafür bezahlt).

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So einigermaßen bleibe ich überrascht wieviel Zeit die Frau Richterin Silberzweig hat, obwohl die Zwangseinweisungen, die Fixierungen usw. in den Heimen und Krankenhäusern nicht weniger werden sich so intensiv mit U. Gellermann zu beschäftigen um...

So einigermaßen bleibe ich überrascht wieviel Zeit die Frau Richterin Silberzweig hat, obwohl die Zwangseinweisungen, die Fixierungen usw. in den Heimen und Krankenhäusern nicht weniger werden sich so intensiv mit U. Gellermann zu beschäftigen um zu solch einer der Freiheit des Denkens entgegenstehenden Beurteilung zu kommen? Vielleicht geht da einfach der "Gaul" durch und man kann ja froh sein, dass der Galerist einer Bewertung per Ferndiagnose entkommen ist und wir weiterhin seine wertvollen und wichtigen Artikel lesen können.
Klassenjustiz nenne ich das, um Freigeister einzuschränken und die Grenzen des Denkens aufzuzeigen, die sie allerdings dann bestimmen. Nicht mit uns !
Neu ist das nicht Frau Richterin und U. Gellermann kann sich trotz allem "glücklich" schätzen sich in einer Reihe mit: Carl von Ossietzky, (Friedensnobelpreisträger, Antifaschist und Antimilitarist),
Rosa Luxemburg (Majestätenbeleidigung), Erich Mühsam, Anarchist, um nur einige zu nennen, um sie nicht zu überfordern bei der Recherche, einzureihen.
Für mich stellt sich die Frage: Welche Kriterien und wer bestimmt, was Satire ist, und was nicht? Moralin des eigenen Denkens? Politisch korrekt zu sein? Das Unternehmen, den Verlag zu schützen ? Wahrscheinlich von allem etwas. Die herrschende Klasse bestimmt was das Volk zu denken hat und eh sich noch mehr substantielle Aufmüpfigkeit sich breit macht wird der Riegel vorgeschoben. Auf keinen Fall soll das "Schule" machen.
Und mal ehrlich, sie wissen doch garnicht um was es wirklich geht.
Ihre Aufgabe als Richterin gibt ihnen eine ungeheure Macht über Weh und Ach von Menschen zu entscheiden und das halte ich grundsätzlich in meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Betreuerin für falsch.
Um alles aufzuzeigen reicht einfach die Zeit nicht und das ist auch das Thema.
Thema ist, dass sie das dürfen was sie tun: Bisschen recherieren, bisschen denken, dass sie das schon einschätzen können, was mit dem U. Gellermann denn so los ist macht mich ratlos.
Wenn man z. B. einem privaten Betreiber bei einer Zwangseinweisung per Gesetz hilft, obwohl völlig klar ist, dass der Bewohner der Einrichtung einen der schlimmsten Schlaganfälle hat, die bislang erkannt sind (Aphasie) und er völlig verzweifelt gewesen ist, weil sein Sprachzentrum schwerst geschädigt und er sich nicht mehr hat so ausdrücken können, dass er dem Gegenüber hätte vermitteln können, was mit ihm los ist. Die Pflegeeinrichtung kassiert zwar monatlich mit dem Eigenanteil ca. 3800 Euro, doch die Fachkräfte fehlen und so fehlt dann die Fähigkeit Aggressionen, die der Betroffene gegen sich selbst gerichtet hat völlig falsch zu erkennen und ihn als gefährlich gegen sich und Andere einzustufen. Das Ende der Geschichte ist schnell erzählt. Der Bewohner, ein Schatten seiner selbst: Mangelernährung, ungepflegt und todtraurig wurde mit Polizei und Amtsarzt unter Anwendung von körperlicher Gewalt in den Krankenwagen gezerrt und weggebracht, alles vor den Augen der Mitbewohner. Auch sie sollen sehen: Wer nicht spurt, dem geht es wie Heinz B. Eine gewisse Ähnlichkeit ist nicht von der Hand zu weisen.
Die richterliche Tätigkeit lässt dieses Handeln bei Schwachen, Kranken und Hilflosen, wo selten Widerspruch zu erwarten ist zu. Mittlerweile ist der Bewohner, der ein Freund und dessen Betreuung ich hatte gestorben und die unwürdige und unmenschliche Behandlung hatte daran einen maßgeblichen Anteil.
Hier ist es anders. Solidarität und ein scharfer Wind wird ins Richterzimmer wehen und wir Alle, die der Galerie mit ihrem Herausgeber von ganzem Herzen dankbar sind für sein unermüdliches tun, für Demokratie und Menschenrechte werden geschlossen hinter ihm stehen und ihn solange unterstützen, wie er es braucht und auch darüber hinaus. Wir werden nicht nachgeben, denn "sich fügen heißt lügen," (Erich Mühsam).

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Ullrike Spurgat
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Ärgerlich. Frau Richterin hat entschieden, das "Rechtsgut der persönlichen Ehre" gegen die "freie Menungsäußerung" vorzuziehen. Das heißt, dass der Herr Journalist sich in seiner Ehre - nach über einem Jahr - immer noch gekränkt fühlt und der...

Ärgerlich. Frau Richterin hat entschieden, das "Rechtsgut der persönlichen Ehre" gegen die "freie Menungsäußerung" vorzuziehen. Das heißt, dass der Herr Journalist sich in seiner Ehre - nach über einem Jahr - immer noch gekränkt fühlt und der Kränker bestraft werden soll.

Ehre - dachte ich immer - müsse man sich verdienen. Was Ehrenhaftes tun zum Beispiel. Einen Menschen aus dem Wasser retten, einem brennenden Haus oder einen Artikel schreiben, der des Friedensnobelpreises würdig wäre.

Nichts von dem hat der Herr Journalist getan. Er hat das Gegenteil von Ehre gemacht. Nämlich einem unbescholtenen Politiker mal eben so ganz schlimme Orgien und sexuelle Ausschweifungen unterstellt um ihn schlecht zu machen und - das vermute ich jetzt - unserer Bundeskanzlerin, die diesen Mann auch nicht leiden kann, einen Gefallen zu tun. Seine Zeitung fand das gut. Ist sie doch zu einem Regierungsblatt mutiert und fühlt sich der Kanzlerin verpflichtet.

Ehre wem Ehre gebührt. Mit der Verleumdung eines andere Politikers, der einem nicht gefällt, ist die gute, neutrale Berichterstattung in den Dreck gezogen und das ist nicht ehrhaft und auch nicht ehrenwert.

Ehrenwert war das Verhalten des Journalisten Uli Gellermann, der sich per Imitat des gleichen Schreib-Stils bediente, wie zuvor der Schreiber in der Zeitung, um ihm den Spiegel seines schlechten, diffamierenden Artikels vorzuhalten.
Es ist gut vorstellbar, dass der Zeitungsjournalist erst durch die Gellermannsche Spiegelung sehen konnte, wie schlecht sein eigener Artikel tatsächlich war. Dass er nun auch noch als "postfaktisches Arschloch" von diesem Gellermann bezeichnet wurde, verstärkt die Scham und die Kränkung über seinen eigenen Artikel. Dass der Gekränkte erst eineinhalb Jahre später Strafanzeige wegen "persönlicher Beleidigung" einleitet, zeigt, dass die Kränkung so groß nicht gewesen sein kann.

Jetzt ist Rache angesagt für den, der die Grundsätze von Journalismus noch hoch hält und einforderte und nicht still zuschaute, wie guter Journalismus so mir nichts dir nichts - ohne Sinn und Verstand - einfach in die Mülltonne getreten wurde.

Also, lieber Herr Gellermann, nur keine Aufregung über diese Verwechselung zwischen "Persönlicher Ehre" und "Meinungsfreiheit."
Auch können Sie nicht von allen Menschen erwarten, dass sie Satire als Satire erkennen und den Zusammenhang zum "postfaktischen Arschloch" herstellen können.

Vielleicht ist es mit den Gerichten ja so wie mit den Schulen: Grundschule - Hauptschule - Realschule - Gymnasium. Wobei das Gericht mit der Richterin dann so auf der Ebene von Hauptschule zu sehen wäre. Da weiß man noch nicht alles...

Also nur Mut für die nächste Stufe. Es wird schon alles gut werden.

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Karola Schramm
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Nun legen Sie doch mal die Urteilsbegründung auf den Tisch. Damit wir Leser selbst beurteilen können was das Gericht denn von Ihnen will.

Rolf Seiffert
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Das riskiere ich nicht: Der Münchner Kurden Aktivist Kerem Schamberger hat eine geschwärzte Anklageschrift im Verfahren gegen einen anderen Aktivisten auf Facebook gepostet. Daraufhin hat die Richterin Sylvia Silberzweig Schamberger zu einer...

Das riskiere ich nicht: Der Münchner Kurden Aktivist Kerem Schamberger hat eine geschwärzte Anklageschrift im Verfahren gegen einen anderen Aktivisten auf Facebook gepostet. Daraufhin hat die Richterin Sylvia Silberzweig Schamberger zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro verurteilt. Das ist mir zu teuer.

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Uli Gellermann
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Der Glaube an einen "Rechtsstaat" in BRD Deutschland ist schon lange eine Illusion, da ist dieser Fall nur ein kleiner Nebenschauplatz. Das kleine Silberzweig-Richterlein ist nur eines aus einer Armee professioneller Rechtsbeuger. Die Hoffnung...

Der Glaube an einen "Rechtsstaat" in BRD Deutschland ist schon lange eine Illusion, da ist dieser Fall nur ein kleiner Nebenschauplatz. Das kleine Silberzweig-Richterlein ist nur eines aus einer Armee professioneller Rechtsbeuger. Die Hoffnung auf die Gültigkeit des Grundgesetzes ist etwa so berechtigt wie der Glaube an das Leben nach dem Tod. Begrabt alle Hoffnung, die ihr hier eintretet.

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Klaus Bitzer
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"Ein Satz wie in Styropor gegossen" schreibt Uli Geller mann. Na klar, Styropor ist Sondermüll.

Hans Terbuyken
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Mir kommt die Galle hoch, bei dem Gedanken, dass die braunen Socken schon wieder Urteile fällen. Richterin Freisl....äh, bin zu faul nochmal nachzulesen wie das Sumpfhuhn heißt, hat sich scheinbar in der Zeitepoche geirrt (oder doch nicht). Kann...

Mir kommt die Galle hoch, bei dem Gedanken, dass die braunen Socken schon wieder Urteile fällen. Richterin Freisl....äh, bin zu faul nochmal nachzulesen wie das Sumpfhuhn heißt, hat sich scheinbar in der Zeitepoche geirrt (oder doch nicht). Kann man eigentlich den Richtertitel im Lotto gewinnen oder im Internet kaufen?
Wohl eher nicht denn das läuft ja alles nach Plan. Die Gesellschaft wird aufgemischt und jeder der sich um Wahrheit bemüht, selbst auf satirische Weise, wird kaltgestellt und verknackt. Orwell rotiert zur Zeit in seinem Grab, da könnte, durch die Energie die er freisetzt, eine Kleinstadt ein paar Monate mit Strom versorgt werden.
Diese elenden Heuchler, welche sich auch noch seriöse Journalisten nennen, hetzen den ganzen Tag in ihren Schmierblättern herum, dass man meint, sich nur durch das Anfassen eines solchen Wurstblattes, mir Pest oder Fleckfieber zu infizieren.
Ich kenne die Nazizeit nur aus Film und Büchern, aber so muss das Klima am Anfang der 30iger gewesen sein. Ich hoffe, Du behältst Deine Nerven und bleibst weiter so bissig und kritisch.

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Moyra Mangold
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Natürlich dürfen Sie das Urteil auf Ihre Website stellen. Das Verbot des § 353d Abs. 3 StGB betrifft nur Anklageschriften, nicht Urteile.

Uwe Scheffler
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Danke für den Tip. Ob die Richterin so fein differenzieren wird wage ich zu bezweifeln.

Uli Gellermann
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Lieber Uli Gellermann,

ohne Veröffentlichung des Urteils kann man Sie leider nicht wirksam unterstützen.

Dass Urteile, die aus öffentlichen Verhandlungen resultieren, jederzeit - und gerade wenn soweit als notwendig anonymisiert - veröffentlicht...

Lieber Uli Gellermann,

ohne Veröffentlichung des Urteils kann man Sie leider nicht wirksam unterstützen.

Dass Urteile, die aus öffentlichen Verhandlungen resultieren, jederzeit - und gerade wenn soweit als notwendig anonymisiert - veröffentlicht werden dürfen, können Sie etwa dejure.org oder ähnlichen Internetseiten zur Rechtsprechung entnehmen, die u.a. auch von Gerichten, Ländern, staatlichen Einrichtungen oder Dienstleistern im Staatsauftrag betrieben und mit Urteilen gefüllt werden.

Gustl Mollath wäre wohl heute noch eingesperrt, wären nicht die in seinem Fall ergangenen Urteile, Gutachten, Schriftsätze ... veröffentlicht und öffentlich diskutiert worden (u.a. http://www.gustl-for-help.de/chronos.html; http://www.strate.net/de/dokumentation/mollath.html ).

Ein guter Anwalt würde Ihnen gerade in einem für die Öffentlichkeit sehr interessanten Verfahren sicherlich dazu raten. Und ein solcher hätte sich meines Erachtens angesichts der Fallkonstellation keinesfalls darauf eingelassen, den Verhandlungstermin kurzfristig zu verschieben und damit Prozessbeobachter auszubremsen. Ich verstehe auch nicht, weshalb Ihr Anwalt in dieser Angelegenheit, in der es ja um von Ihnen getätigte Formulierungen geht, nicht unbedingt darauf hingewirkt hat, dass Sie an der mündlichen Verhandlung teilnehmen. Eine Verschiebung aus Krankheitsgründen hätte doch problemlos möglich sein müssen.

Mir scheint bei unvollständiger Information, Sie seien da möglicherweise nicht gerade in guten Händen. Und das sollten Sie unbedingt sein, denn andernfalls werden Sie bei der CSU-Justiz mit Ihrer Berufung kaum eine Chance haben - und bei suboptimaler Vorarbeit garantiert auch nicht bei übergeordneten Bundesgerichten.

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Michael Weber
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Die wesentlichen - allerdings dünnen - Inhalte des Urteils wurden in der RATIONALGALERIE veröffentlicht. Den nächsten Gerichtstermin werde ich persönlich wahrnehmen.

Uli Gellermann
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