Die Verhandlung ist öffentlich!
Mittwoch, 21. November 13.00 Uhr
Sitzungssaal B 279, 2. Stock, Nymphenburger Straße 16

So schnell wie das Münchner Amtsgericht den Wortverbrecher Gellermann – er soll einen Redakteur der "Süddeutschen Zeitung" beleidigt haben – juristisch verfolgen wollte, so lange brauchte es, um der Berufung gegen das Urteil nachzukommen: Die Berufungsverhandlung soll nun am 21. 11. 2018 um 13.00 Uhr stattfinden. Die Warte- und Reaktionszeit des Gerichtes erklärt sich zumindest auch daraus, dass außer Gellermann, vertreten durch seinen Anwalt, Jan-César Woicke, auch die Münchner Staatsanwaltschaft Berufung gegen das erste Urteil eingelegt hat.

Da die Begründung dieser zweiten interessanten Berufung dem verurteilten Gellermann nicht vorliegt, kann nur spekuliert werden, was denn die Motive der Staatsanwaltschaft für eine Aufhebung des Urteils sein könnten. Will sie eine Sprungrevision vermeiden, den direkten Weg zu einer höheren Instanz? Will sie eine höhere Strafe gegen den Delinquenten erreichen? Rätsel über Rätsel. Aber nach der Verhandlung im November werden alle schlauer sein. Vielleicht sogar die SÜDDEUTSCHE, die diesen Prozess so dringend angestrebt hat.