„Sie haben eine Beschwerde? Beschweren Sie sich doch!“ An dieser Stelle kommt dann die gute alte Lachmaschine aus der Frühzeit der Fernsehens zum Zuge. Dann sitzen sie in ihrer Sitzung in Hamburg, die Damen und Herren des NDR-Rundfunkrates, es hält sie kaum auf den Stühlen, so sehr schüttelt sie das Lachen der Maschine. Zum Beispiel Mitte März: Da lagen ihnen zwölf Programmbeschwerden vor. Kaum war der mechanische Lachanfall vorbei, rief der Rundfunkrat Uwe Grund in die Runde: „Komm Dagmar, schreib das, was Du immer schreibst: Wir konnten keine Verstoß gegen die Rechtsvorschriften feststellen.“ Frau Dagmar Pohl-Laukamp, die Vorsitzende des Rundfunkrates, die nicht gerne geduzt wird, hob den frisch frisierten Kopf und antwortete pikiert: "Aber wir verwahren uns gegenüber den diskreditierenden Äußerungen gegen Herrn Marmor und Herrn Dr. Gniffke! (Original-Zitat)“ Und wieder wurde ein Knopf der Maschine gedrückt, diesmal der mit der Aufschrift Applaus.
Eine Öffentlichkeit findet nicht statt! sollte als Überschrift über dem Sitzungs-Raum des Rundfunkrates stehen. Denn der Zuschauer heißt Zuschauer weil er zuschauen soll. Wenn er mitreden sollte hieße er doch Mitredner! Weil das die Haltung des NDR ist, werden die Programmbeschwerden hinter verschlossenen Türen verhandelt, sind Argumente die zur Ablehnung führen nicht erkennbar und die Ablehnungen kommen aus dem Ablehnungsautomaten. Zwar heißt der staatliche Rundfunk in Deutschland „öffentlich-rechtlich“ ist aber in Wahrheit geheim. Um die ARD-Tarndecke ein wenig zu heben, veröffentlichen unsere Experten Klinkhamer und Bräutigam hier Auszüge aus ihrer Korrespondenz mit dem Chefredakteur von ARD-aktuell, Dr. Kai Gniffke:
Programmbeschwerde vom 10.2.2016 - UN-Bericht .
Hier: Stellungnahme v. ARD-aktuell
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Stellungnahme des ARD-aktuell Chefredakteurs vom 14.3.16 sind wir nicht einverstanden und bitten um Befassung mit unserer Beschwerde im Rundfunkrat.
Erlauben Sie bitte eine generelle Begründung, bevor wir unseren Protest im Speziellen darlegen. Es widerspricht jeglichem Verständnis von guter redaktioneller Arbeit, Informationen "vom Hofe“ unvollständig und unbearbeitet lediglich durchzureichen. Es ist Journalistenpflicht, die Quellen der Information, deren Kontext, den Einfluss von „Zeitgeist“ und sogar den der Informations-Übermittler (z.B.„prowestliche“ kommerzielle Nachrichtenagenturen) im Blick zu behalten. Es ist Journalistenpflicht, die Nachrichten entsprechend abgewogen und konnotiert weiterzugeben, so dass sie ein unbedarftes heterogenes Publikum angemessen aufnehmen und einordnen kann.
Im vorliegenden Fall – OHCR-Bericht – hatte nicht etwa ein unabhängiges Gericht sein Urteil verkündet, sondern eine politische Kommission hatte Untersuchungsergebnisse über Gräuel in Syrien vorgelegt. Eine Kommission, die unter dem Vorsitz eines jordanischen Prinzen steht, fraglos eines USA-Verbündeten und von Syrien-kritischer Einstellung. Journalistisch zu bedenken war, dass die UN-Menschenrechtskommission sogar genötigt ist, einen Vertreter der saudi-arabischen Diktatur in ihren Reihen zu ertragen. Nicht zuletzt war zu beachten, dass die Ermittlungsbasis des OHCR-Berichts, die 621 befragten Zeugen, angesichts der Viertelmillion Kriegstoten und der Unzahl von Vermissten und Verletzten keinesfalls als repräsentativ anzusehen ist und jedenfalls keine Grundlage dafür bietet, einer der Kriegsparteien größere und schwerere Schuld anzulasten als der anderen.
Das geschieht in dem Bericht übrigens auch gar nicht. Der OHCR-Hochkommissar hat ein Gutachten vorgelegt, das aus systematischen Gründen nach „institutionalisierten, konsistenten“ Untaten (vom Staat begangen) und nach willkürlichen, dem Terrorismus zuzuordnenden Untaten unterscheidet. Dass es den Opfern scheißegal war, ob sie institutionell zu Tode gefoltert wurden oder nicht-konsistent, davon war in jedem Falle auszugehen. Es wäre Aufgabe der ARD-aktuell-Redaktion gewesen, diesen OHCR-Bericht nicht nur partiell (und höchst einseitig) simpel weiterzugeben, sondern ihn unter Berücksichtigung aller genannten Zusammenhänge mit der gebotenen Distanziertheit zu behandeln.
Wir hatten im Detail kritisiert:
"In diesem o.g. 30 Sekunden langen Filmbericht werden der syrischen Staatsführung genozidaler Massenmord und Massenfolter vorgeworfen, zitiert wird das aus der Pressekonferenz des Hohen UN-Kommissars für Menschenrechte (OHCR). Was die Tagesschau allerdings unterschlägt, ist der zweite Berichtsteil des OHCR, in dem allen Terrororganisationen in Syrien, von IS und Jabat al-Nusra bis sogar zur „Freien Syrischen Armee“ (FSA) die gleichen schweren Vorwürfe gemacht werden: Geheimgefängnisse, Folter, Mord, Massaker in ungezählten Fällen. Diesen Teil des Berichts, gut nachzulesen bei
http://m.heise.de/tp/artikel/47/47357/1.html
unterschlägt ARD-aktuell komplett, darüber berichtet die Tagesschau kein Wort. Ihr gelten, wie wir mittlerweile von Dr. Gniffke und (dem Korrespondenten) Volker Schwenck wissen, ja einige der Terrororganisationen nur als „bewaffnete Opposition“. Es sind die „gemäßigten Rebellen“, und in Gestalt der „Freien Syrischen Armee“ sogar der Heils- und Demokratiebringer für Syrien schlechthin, denen die OHCR den gleichen verbrecherischen Charakter nachsagt, wie der „Westen“ ihn der staatlichen syrischen Seite vorwirft."
Gniffke:
"In unserer Meldung nehmen wir Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen durch die syrische Führung, da von Regimegegnern begangene Menschenrechtsverletzungen laut UN-Bericht nicht „institutionalisiert oder konsistente Praxis“ waren. Der Bericht selbst nimmt hier ausdrücklich eine differenzierte Bewertung vor und unterscheidet vom systematischen Foltern und Morden der Assad-Führung. Dem tragen wir in unserer Meldung Rechnung und legen den Schwerpunkt entsprechend."
Bewertung:
Gniffke lügt. Es ist davon auszugehen, dass der Chefredakteur unsere Kritik auf ihre Begründetheit überprüft, d.h., sich die Faktenlange genau angesehen hat, auf der die kritisierte Meldung beruht, und zwar bevor er sich äußerte. Es kann dem Chefredakteur nicht entgangen sein, dass im UN-Bericht gleichrangig über die Grausamkeiten der Kriegsbeteiligten berichtet wird. Dies zeigt sich bereits im einführenden "summery" und dann in den übergangslosen Ausführungen ab Nr. 65 des Berichtes. Ab dort werden die Grausamkeiten der islamistischen Terrorbanden dokumentiert. Die Foltervorwürfe der OHCR gelten allen Kriegsparteien. Die Befragung von 621 Betroffenen hat ergeben, dass Misshandlungen, Folter und Morde auch in "provisorischen"Gefangenenlagern begangen wurden, voran vom IS und der Jabat-al Nusra, aber auch von der „Freien Syrischen Armee“. Unterschiedslos sieht die UN-Kommission hierin Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Gniffke unternimmt im übrigen ein weiteres Mal den amoralischen Versuch, die Verbrechen der Assad-Gegner für weniger gravierend auszugeben als identische Verbrechen, die von staatlichen Organen zu verantworten sind. Seine Begründung: Die Kopfabschneidepraxis der islamistischen Terroristen sei im UN-Bericht als nicht "institutionalisiert oder konsistente Praxis" eingestuft, für ARD-aktuell sei sie deswegen weniger berichtenswert als die Folterpraxis der staatlichen Institutionen. Mit Verlaub: Zynischer kann der journalistische Umgang mit den Opfern des syrischen Krieges nicht ausfallen.
Die Rechtfertigung, andere deutsche "Qualitäts"medien hätten ich gleicher Weise berichtet, belegt erneut das Unverständnis dieses Mannes vom hohen Anspruch an die Nachrichtengebung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wer zu erkennen gibt, dass sich seiner Ansicht nach die Nachrichten der Tagesschau am besten nicht von denen anderer Medien unterscheiden, der provoziert die hochproblematische Frage nach der Entbehrlichkeit des öffentlich-rechtlichen Nachrichten-Genres.
Es erscheint vor diesem Hintergrund begreiflich, dass die Tagesschau möglicherweise nicht einmal erkannt hatte, dass der ganze Agentur-Schmarrn, aus dem ihre Meldung beruht, auch noch aus der New York Times kritiklos abgekupfert worden war.
Fazit: Inhaltlich kann Gniffke den Vorwurf der Einseitigkeit der hier in Rede stehenden TS-Meldung nicht widerlegen. Er versucht es deshalb mit einer Lüge und mit unglaublich zynischen Pseudo-Argumenten.
Wegen der agitatorischen Schlagseite der kritisierten Meldung bleiben wir bei unserem Vorwurf der Tendenzberichterstattung.
Mit höflichem Gruß
F. Klinkhammer und V. Bräutigam