Ein heiliges Merkel-Handy und Millionen nackte Deutsche: So sieht die Praxis aus, wenn es um die Folgen der schmutzigen US-Spionage und ihren Enthüller Edward Snowden in Deutschland geht. Und damit das nicht so auffällt, agieren Polit-Clowns auf der Medien-Bühne. Die Stimme seiner Herrin, Steffen Seibert, macht den Juristen und behauptet: "Dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme (von Edward Snowden) nicht vorliegen“. Der künftige SPD-Innenminister Thomas Oppermann gibt den bedeutenden Politiker: "Eine Befragung in Deutschland steht im Augenblick nicht zur Debatte." Der Noch-Innenminister und Groß-Denker Hans-Peter Friedrich weiß genau: "Er ist kein politisch Verfolgter". Und fast allen Koalitionären fällt die originelle Variante der Straftat ein: Snowden habe nach den Gesetzen der USA Verrat begangen und es gäbe nun mal ein Auslieferungsabkommen und deshalb sei es geradezu fürsorglich, wenn man den Delinquenten nicht nach Deutschland hole.

Die Verräter sitzen unter den Koalitionären. Denn nach dem Strafgesetzbuch der Bundesrepublik begeht jener Hochverrat, der versucht "die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern". Wer also einer fremden Macht ermöglicht, die informationelle Selbstbestimmung der Deutschen und die Souveränität des Landes zu verletzen, ist ein Hochverräter und dürfte getrost - nach den Paragraphen 81 und 82 des Strafgesetzbuches - mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedacht werden. Denn das Grundgesetz, das den Koalitionären Makulatur ist, sagt im Artikel 22: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" und "Die Freiheit der Person ist unverletzlich". Millionen Deutsche werden Tag für Tag von der US-Spionage-Maschine durchleuchtet, ihre Freiheit, zu sagen was sie wollen, wird permanent verletzt. Denn durch das falsche Wort in der Mail oder am Telefon, können sie zu Terroristen gemacht werden. Wer kann noch unbedenklich und frei seine Meinung äußern, wenn er weiß, dass jedes seiner Worte vom düsteren Imperium verzeichnet und gespeichert wird? Wer also, wie die Koalitionäre, grundsätzlich das Grundgesetz negiert, der verrät fraglos die Verfassung.

Doch der Gesetzesbruch höret nimmer auf. Denn das Asyl, das Edward Snowden schon verweigert wird bevor er es überhaupt beantragen kann, findet sich im Artikel 16 des Grundgesetzes: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Selbst ein Laie kann unschwer erkennen, dass die NSA gegen die Rechte der Bürger verstösst, dass die Rechtsbrecher in der Schnüffelagentur sitzen und Snowden politisch verfolgt wird, weil die Autoritäten der USA ihn für Jahrzehnte hinter Gitter bringen wollen. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in seinem Gutachten zu der Auffassung, nach der das Auslieferungsabkommen mit den USA nicht gilt, wenn jemand wegen einer "Straftat mit politischem Charakter" verfolgt wird. Aber weil Snowden zur Beantragung des Asyls den Boden der Bundesrepublik betreten muss, darf er auf keinen Fall in Deutschland zur Sache vernommen werden. Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl, bekannt für eine pikante Mischung von Homophobie und Islamophobie, hat eine weitere Angst: Wenn Snowden in der deutschen Botschaft in Moskau vernommen werden würde, sei "die Gefahr einfach zu groß", dass er sie nicht mehr verlassen wolle.

Es gäbe, noch vor einer vertraglich organisierten Koalition, eine wunderbare Lücke in der Phalanx der Hochverräter: Am 18. November gibt es eine Sondersitzung des Bundestages zur NSA-Affäre. Falls SPD, GRÜNE und LINKE in dieser Sitzung mit ihrer Mehrheit von neun Stimmen die Regierung zwingen würden, Snowden Asyl zu gewähren, wäre die Bahn für Snowdens Aussage frei. Doch wissen wir schon heute, dass die Oppermänner in der SPD eine solche Abstimmung verhindern werden. Es bliebe dann nur die Hoffnung auf jene demokratischen, verfassungstreuen und mutigen Sozialdemokraten, die einen Koalitionsvertrag ohne das Snowden-Asyl mit Mehrheit ablehnen würden. Damit das Recht auf Asyl nicht zu einem Witz verkommt.

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Die Hochverrats-Argumentation verrät den Experten: In den Augen der Merkelregierung jedoch (und da wollen wir doch mal ganz sachlich an der Realität entlang argumentieren) ist das Asylrecht nur noch dann zu gewähren, wenn der Antragsteller nicht...

Die Hochverrats-Argumentation verrät den Experten: In den Augen der Merkelregierung jedoch (und da wollen wir doch mal ganz sachlich an der Realität entlang argumentieren) ist das Asylrecht nur noch dann zu gewähren, wenn der Antragsteller nicht aus einem "sicheren Drittstaat" einreist oder unmittelbare Gefahr für Leib und Leben zu gewärtigen hat. Bei Snowden ist das eindeutig nicht der Fall. Die Russen wollen ihn ja lebend haben. Er ist dort gut unter Aufsicht, davon sind deutsche Geheimdienste fest überzeugt. Wie sollte er auch verheimlichen, woher er einreist? Soll er seinen Perso in die Bordkabine für menschliche Bedürfnisse zerschnippeln? Russland ist sicher nicht unsicher. Du dagegen hälst es anscheinend für nicht sicher genug, was eindeutig gegen die offizielle Linie der deutschen Außenpolitik verstößt. Merkel würde Dir unterstellen, dass Obama Dir unterstellen würde, dass Du wie sein Vorgänger ein "Reich des Bösen" verorten und den Kalten Krieg wiederbeleben wolltest, wo es doch nur darum ginge, einem gemeinen Datendieb (Eigentümer: NSA, nur für den Dienstgebrauch!) kein politisches Asyl zu gewähren, das die BRD noch dazu in eine diplomatische Zwickmühle bringen würde. Was sollte sie denn tun außer mit den USA zu brechen Deiner und der überwiegenden Meinung der Bevölkerung nach, die den USA nicht (mehr) traut? Was verlangst Du da von einer noch nicht einmal gebildeten deutschen Regierung?! Eine Konfrontation mit den USA hieße soviel wie Krieg! Du kennst sie doch! Mit gescheiterter GroKo wäre Deutschland ein gescheit(ert)er Staat. Kannst Du das verantworten? Das grenzt an Hochverrat, würde Friedrich sagen, wenn Du jetzt auch noch die braven Sozialdemokraten aufstachelst zur Regierungsverweigerung, und damit zum Freundschaftsverzicht. Wo sie doch bei den Falken schon mit "Freundschaft" gegrüßt haben. Schweig, Niederträchtiger, sie stecken Dich noch zu Snowden in die sichere russische Verbannung! Und Du hast nicht mal kyrillische Schriftzeichen auf Deiner Tastatur.

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Wolfgang Blaschka
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Glauben Sie wirklich, dass eine solche juristische Argumentation zum "Hochverrat" vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben würde?

Richard Grenzheimer
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Wenn Sie erinnern, dass der BGH Klagen zum ESM (ein Gesetzeswerk das unziemlich in die Autorität des Parlamentes eingreift und so die Verfassung verletzt) im Kern abgelehnt hat, dann wissen Sie, dass auch der BGH von politischen Konstellationen...

Wenn Sie erinnern, dass der BGH Klagen zum ESM (ein Gesetzeswerk das unziemlich in die Autorität des Parlamentes eingreift und so die Verfassung verletzt) im Kern abgelehnt hat, dann wissen Sie, dass auch der BGH von politischen Konstellationen abhängig ist. Auch deshalb bin ich sicher, dass meine Argumentation erst gar nicht angenommen werden würde. Es kommt also darauf an, die politischen Verhältnisse zu ändern.

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Uli Gellermann
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Ihre Hochverratsbegründung ist völlig verblasen: Welches Gericht sollte dieser Argumentation wohl folgen? Immerhin ist das was die Koalitionäre (wie Sie sie bezeichnen) verfolgen nur eine Absicht, noch keine Tat. Für eine mögliche Absicht ist in...

Ihre Hochverratsbegründung ist völlig verblasen: Welches Gericht sollte dieser Argumentation wohl folgen? Immerhin ist das was die Koalitionäre (wie Sie sie bezeichnen) verfolgen nur eine Absicht, noch keine Tat. Für eine mögliche Absicht ist in der deutschen Demokratie noch niemand verurteilt worden.

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Ulrich Horkeimer
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1956 wurde in der Bundesrepublik vom Verfassungsgericht die Partei KPD wegen ihres "Programm zur nationalen Wiedervereinigung“ verboten. Es wurde schon im Voraus von anderen Gerichten als "Hochverrat" bezeichnet, denn in jenem rief die Partei...

1956 wurde in der Bundesrepublik vom Verfassungsgericht die Partei KPD wegen ihres "Programm zur nationalen Wiedervereinigung“ verboten. Es wurde schon im Voraus von anderen Gerichten als "Hochverrat" bezeichnet, denn in jenem rief die Partei zum "Sturz des Adenauer-Regimes“ auf. Also konnte bereits eine Absichtserklärung für einen erfolgreichen Hochverrats-Prozess ausreichen. Um wie viel mehr sollte eine praktische Verletzung der Verfassung, wie die Koalitionäre sie verfolgen, gerichtsnotorisch sein.

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Uli Gellermann
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Asyl bekommt bei uns doch nur, wer der Bundesregierung nicht gefährlich werden kann... und nicht mal diese Personen dürfen alle nach Deutschland rein. Unser Grundgesetz wird so dehnbar ausgelegt, dass es unseren politischen Entscheidern von Fall...

Asyl bekommt bei uns doch nur, wer der Bundesregierung nicht gefährlich werden kann... und nicht mal diese Personen dürfen alle nach Deutschland rein. Unser Grundgesetz wird so dehnbar ausgelegt, dass es unseren politischen Entscheidern von Fall zu Fall gut passt.

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Heidi Schmid
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9 Stimmen mehr !!!

Caroline Bischoff
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Ich vergesse mal die kleine sprachliche Verwirrung am Anfang (bei der Aussage zu Seibert) und verweise einfach auf zwei Dinge:
1. Snowden wäre schön blöd, würde er Asyl in Deutschland suchen, denn dann wäre er keine Woche später in den USA, denn...

Ich vergesse mal die kleine sprachliche Verwirrung am Anfang (bei der Aussage zu Seibert) und verweise einfach auf zwei Dinge:
1. Snowden wäre schön blöd, würde er Asyl in Deutschland suchen, denn dann wäre er keine Woche später in den USA, denn die holen sich, was ihnen verweigert wird und das mit stillschweigendem Einverständnis. Natürlich ist Snowden ein politisch Verfolgter, doch das darf man nicht zugeben. Wo kämen wir hin, wenn man Russland zubilligen müsste, dass es das Asylrecht ernster nimmt als die westliche Wertegemeinschaft. Politik ist wie das Christentum. Demokratie muss man glauben und nicht hinterfragen.

2. Werfen Sie einen Blick ins StGB Art. 81 und 83. Danach ist Hochverrat nur dann gegeben, wenn er von außerhalb und unter Gewaltanwendung erfolgt. Dahingehend musste ich mich von der Bundesanwaltschaft belehren lassen, als ich Strafanzeige wegen Hochverrat aus Anlass der Unterzeichnung der EU-Verfassung gegen die Regierung und alle Abgeordneten gestellt habe, die dieser Verfassung zugestimmt haben. Hochverrat aus dem Inneren und ohne eine Reihe Toter? Das gibt es nicht, rein juristisch gesehen.

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Gert Flegelskamp
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Im § 81 StGB (weiter unten zitiert) wird der Hochverrat keineswegs nur auf eine Einwirkung von außen begrenzt. Deshalb argumentiere ich richtig, wenn ich den Versuch der Koalition der Billigen (die uns teuer zu stehen kommen wird) die...

Im § 81 StGB (weiter unten zitiert) wird der Hochverrat keineswegs nur auf eine Einwirkung von außen begrenzt. Deshalb argumentiere ich richtig, wenn ich den Versuch der Koalition der Billigen (die uns teuer zu stehen kommen wird) die verfassungsmässige Ordnung faktisch zugunsten einer fremden, ausspähenden Macht zu ändern als Hochverrat bezeichne. Als politische Denkfigur, versteht sich.

Der von Ihnen erwähnte § 83 StGb behandelt die Körperverletzung und scheint mir deshalb nicht zur Debatte zugehören.

§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

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Uli Gellermann
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Anders als Gert Flegelskamp (s. u.) verstehe ich den Hochverrats-Artikel nicht als eine juristische Anleitung. Sondern als eine politische Polemik, die sich auf den Geist des Grundgesetzes und des Strafgesetzbuches beruft. So verstanden könnte...

Anders als Gert Flegelskamp (s. u.) verstehe ich den Hochverrats-Artikel nicht als eine juristische Anleitung. Sondern als eine politische Polemik, die sich auf den Geist des Grundgesetzes und des Strafgesetzbuches beruft. So verstanden könnte sie, wenn die Mehrheit der SPD-Mitlgieder den Appell begreifen würden, zur Handlungsanleitung werden.

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Edith Wenger
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Ich bin keine Juristin, aber für mich klingt der Artikel von Gellermann völlig plausibel. Doch wie wir wissen sind ist Recht haben das eine und Recht bekommen das ganz andere.

Anne Richthaus
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Zum Asylrecht für Snowden...
ob es das gibt oder nicht, diese frage dürfte sich von selbst erledigen.
Snowden wird nicht nach Deutschland wollen und auch nicht kommen.
Diese Falle denke ich, hat er erkannt.
Die Jäger aus den USA stehen doch längst...

Zum Asylrecht für Snowden...
ob es das gibt oder nicht, diese frage dürfte sich von selbst erledigen.
Snowden wird nicht nach Deutschland wollen und auch nicht kommen.
Diese Falle denke ich, hat er erkannt.
Die Jäger aus den USA stehen doch längst bereit, ihn dann zu schnappen. Die deutsche Regierung wird ihn nicht und kann ihn nicht schützen.
Da dürften wohl ganz andere Pläne existieren. Davon sollten wir mal ausgehen.
Welche Rolle dabei Ströbele spielt, das wäre interessant zu wissen.
Zum anderen, wenn nur politisch Verfolgte Asyl bekommen können, dann frage ich mich, warum soviele Wirtschaftsflüchtlinge hier Aufnahme finden und versorgt werden.

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Melanie Gatzke
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Die Debatte um Hochverrat oder nicht und ob Herr Snowden nach deutschem Recht als politisch verfolgt gelten kann sind nur von theoretischem Interesse.
Sobald Snowden Russland verlässt, ist er "dran".
diejenigen, die versuchen ihn nach Deutschland...

Die Debatte um Hochverrat oder nicht und ob Herr Snowden nach deutschem Recht als politisch verfolgt gelten kann sind nur von theoretischem Interesse.
Sobald Snowden Russland verlässt, ist er "dran".
diejenigen, die versuchen ihn nach Deutschland zu locken, sind entweder hoffnungslos naiv oder Zuarbeiter der amerikanischen Geheimdienste.
Gegenüber der Sieger- und Besatzungsmacht USA kann Deutschland - nicht nur im Fall Snowden - garnichts garantieren.

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Franz Gruber
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