Darf man die Justiz beleidigen? Natürlich nicht. Ich versuche das trotzdem mal: Der Generalbundesanwalt ist gegenüber Verbrechen der Bundesregierung blind. Er ist eingebunden in ein Netzwerk von Treue und Gehorsam gegenüber einer Staatsmaschine, die mit dem Grundgesetz Fußball spielt und das für eine Notwendigkeit ausgibt. Der Generalbundesanwalt ist an einer Fälschung beteiligt, die der Bevölkerung eine unabhängige Justiz vorgaukelt, die aber in der grundsätzlichen Frage von Krieg und Frieden Fünf gerade sein lässt. Der Generalbundesanwalt nimmt Weisungen entgegen, auch wenn er gar keine bekommen hat. Der Generalbundesanwalt ist ein gelernter Opportunist. Gut, hier fehlt die Stelle mit den Ziegen, aber dafür gab es keinen hinreichenden Tatverdacht. Alles andere lässt sich belegen.

Am Ende des letzten Jahres hatte die deutsche Regierung in ihrer Weisheit entschieden, die Bundeswehr zu einem „Einsatz“ gegen den IS nach Syrien zu senden. Eine untertänige Mehrheit des Bundestages stimmte diesem Bruch des Völkerrechts zu. Zwar redet die unendlich schlaue Regierung beharrlich von einem „Einsatz“, obwohl mehr als 55 Prozent der Deutschen das für einen „Krieg“ hielten und halten. Aber die Bevölkerung, die bevölkert zwar das Land, aber das reicht dann auch. Nicht wenige dieser Deutschen sahen mit dem Kriegseinsatz das Grundgesetz und sein Friedensgebot verletzt und zeigten dieses Verbrechen beim Generalbundesanwalt an. Der hat scheinbar lange darüber nachgedacht. Denn erst Monate später trudelte ein Serienbrief bei den Anzeigenden ein, unterschrieben von einem/einer geschlechtsneutralen „Schneider-Glockzin“. Wer auch immer drunter steht: Verantwortlich ist ein Generalbundesanwalt, der in unverantwortlicher Weise das Grundgesetz verbiegt und zudem eine grausige Komik verbreitet.

Natürlich werden im Schreiben des General-Bundesanwaltes weitere Ermittlungen abgelehnt „weil zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine erfolgbare Straftat fehlen.“ Dann zitiert der Bundesanwalt immerhin, augenscheinlich als Jux, die betreffenden Gesetze: „Nach § 80 StGB macht sich strafbar, wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 GG), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.“ Ja und, fragt der Anwalt, da führen wir doch mal ein bisher unbekanntes Gesetz ein, das Allgemein-Anerkannt-Gesetz: „Es ist allgemein anerkannt, dass der Straftatbestand angesichts des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots (Artikel 103 Abs. 2 GG) und unter Berücksichtigung der historischen und systematischen Hintergründe einschränkend interpretiert werden muss“, schreibt uns der Anwalt der Bundesregierung im Generalsrang. Was er da zitiert ist dies: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“ Was will er uns damit sagen, der Rechtsjongleur? Regierung und Bundestag hatten leider noch keine Zeit das Grundgesetz zu lesen? Oder will er die neue Allgemein-Anerkannt-Rechtsnorm in den Verfassungsrang erheben?

Und den Anzeigenden wird eine weitere Frechheit zugemutet: „Die den Anzeigen überwiegend zugrunde liegende schematische Annahme, völkerrechtliche Maßstäbe und Beurteilungen seien für die strafrechtliche Würdigung ohne weiteres präjudiziell, geht daher fehl.“ Diese Schematiker, Grundgesetz-Dogmatiker, Buchstabenfetischisten, diese Anzeiger glauben tatsächlich, nur weil was in einem Gesetz steht, sei es „präjudiziell“, also wichtig für die Entscheidung eines späteren Sachverhalts. Das kann doch nur glauben, wer an das Gesetz glaubt. Der Generalbundesanwalt schon mal nicht! Denn er fährt mit einer freihändigen durch kein Völkerrecht gedeckten Interpretation des Kriegseinsatzes fort: Der „Einsatz der Bundeswehr“ sei „ersichtlich nicht als „Angriffskrieg" im Sinne der Strafnorm des § 80 StGB zu qualifizieren“, weil er „nicht mehr durch den syrischen Staat kontrolliertes Gebiet betrifft“. Klar, die No-Go-Areas in den Großstädten der USA wie auch das pakistanische Grenzgebiet zu Afghanistan unterliegen schon lange nicht mehr der staatlichen Kontrolle. Dann man los, Herr General-Bundesanwalt, Stahlhelm auf und an die Front!

Und das macht er dann auch, der Jura-General: „Denn dieser militärische Beitrag zu einer breiten internationalen Allianz von mehr als 60 Staaten . . . entspricht dem Leitbild einer strafbewehrten kriegerischen Aggression in keiner Weise.“ Die müssen da irgendwo bei der Bundesanwaltschaft ein Leitbild rumliegen haben. Das stelle ich mir als eine Art Schablone vor: Da wird der jeweilige Krieg rangehalten und wenn er nicht passt, dann ist es einfach keiner: Afghanistan? Kein Krieg. Syrien? Kein Krieg. Unsere Denkschablone sagt: Alles Terrorbekämpfung. Und außerdem: „Ferner hat die Bundesregierung im genannten Antrag betont, das Vorgehen sei `eingebettet in einen breiten politischen Ansatz, der von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen wird und der auf politischer, diplomatischer, humanitärer, entwicklungspolitischer, militärischer und rechtsstaatlicher Ebene wirkt.´ Ein derartiger multinationaler, defensiv ausgerichteter und von vielfältigen politischen Initiativen flankierter Militäreinsatz wird vom Straftatbestand des § 80 StGB nicht erfasst“. Ach, wenn das der Führer doch noch erlebt hätte! Der hatte auch einen breiten politischen Ansatz, als er die halbe Welt überfiel. Wer wollte in Frage stellen, dass zum Beispiel der Hitler-Stalin-Pakt ein breiter politischer Ansatz war. Und des Führers Sturzkampfbomber waren nahezu so defensiv wie heute die Bundeswehrflugzeuge, die in Syrien Bombenziele ausfindig machen. Später sind an der Seite Hitlers auch noch Italiener, Spanier, Rumänen und Ukrainer im Krieg gewesen, von Beginn an sogar Österreicher, wenn das nicht multinational war.

Der aktuelle Generalbundesanwalt heißt Peter Frank und gibt an Jurist zu sein. Ganz sicher aber ist er Mitglied in der katholischen Studentenverbindung KDStV Cheruscia Würzburg. Nun steht nicht jeder Verbindungsbursche automatisch im Tatverdacht der Kumpanei. Aber wenn eine Verbindung mit CSU-Mitgliedern gefüllt ist wie die Weihnachtsgans mit Äpfeln, dann kommt man schon ins Grübeln: Heinz Rosenbauer (CSU) zum Beispiel ist dort Mitglied, der war Vizepräsident des Bayerischen Landtages. Oliver Jörg saß für die CSU im Bayerischen Landtag. Und auch Walter Eykmann war für die selbe Partei im selben Landtag. Sie alle gehören ganz zufällig ebenfalls der Cheruscia Würzburg an. Jetzt könnte man fraglos von einem Verbindungs-Nest katholisch-mafiöser-CSU-Leute reden. Aber weil man dann wahrscheinlich von Frau Merkel an Herrn Seehofer und an einen bayerischen Kerker ausgeliefert werden würde, sage ich einfach nur: Bitte, lieber Papst Franziskus, übernehmen Sie! Exkommunizieren wäre in diesem Fall das Geringste. Denn dieser Generalbundesanwalt ist eine Beleidigung für die Justiz.

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Wenn das "ALLE" machen, dann ist ein Krieg, ein Friedeseinsatz, eine Befriedungsaktion, eine Polizeiaktion, Terrorbekämpfung, durch die Bundeswehr völlig ok. Ausserdem will der militärisch-industrielle Komplex und die Wallstreet der USA das so....

Wenn das "ALLE" machen, dann ist ein Krieg, ein Friedeseinsatz, eine Befriedungsaktion, eine Polizeiaktion, Terrorbekämpfung, durch die Bundeswehr völlig ok. Ausserdem will der militärisch-industrielle Komplex und die Wallstreet der USA das so. Das Weissbuch 2016 zeigt ja auch, wo es lang zu gehen hat. Gestaltungsmacht und so weiter.

Da stört ein Grundgesetz nur. Ist ja auch irgendwann zwischen 1945 und 1949 geschrieben worden und völlig veraltet, überholt, passt einfach nicht mehr zur "marktkonformen Demokratie" der neoliberalen Finanz- und Wirtschaftsfaschisten.

Ein "Verfassungsschutz" finanziert jahrelang die rechtsradikale Szene, fällt vor lauter selbst gelegten Fallstricken selbst dauernd auf die Fresse, erklärt das dann alles für "GEHEIM" und gut isses. Basta.

Untersuchungsausschüsse werden belogen oder die Regierung läßt sie wegen "GEHEIM" einfach auflaufen.

Das Bundesverfassungsgericht drückt sich seit 01. Januar 2005 davor, das ALGII/Hartz IV-Konstrukt für verfassungswidirg zu erklären. Zum Tarifeinheitsgesetz sagt man auch nichts. Wie zu vielen anderen neoliberalen Grundgesetzverletzungen.

Die bundesdeutsche Justiz arbeitet nicht unabhängig. Wie auch? Und warum sollten die Richter, Staatsanwälte, Beamten und Angstellten die Hand, die sie vorgeblich füttert, beißen?

Man hat es dort mit Politikern, die gleichzeitig selbst die ersten Wirtschaftslobbyisten geworden sind, täglich zu tun. Man kennt sich, auf "hohem Niveau", man hat studiert, man weiss um die Möglichkeiten der gewählten Amtsinhaber, um ihre Verbindungen.

Man hat dagegen nichts mit dem Souverän, dem Bürger zu tun. Den sieht man nur vor Gericht, zum Verurteilen, zum "Gesetz Genüge tun".

Man kennt die geschriebenen Gesetzestexte, die sind aber im Falle von Beförderungen, Versetzungen nicht hilfreich. Aber das Wohlwollen von Ministern, Staatssekretären, hohen Ministerialbeamten ist hilfreich. Das eigene Parteibuch kann hilfreich sein, auch über Parteigrenzen hinweg. Eine Hand macht die andere Hand schmutzig.

Von persönlicher Integrität wird man nicht satt. Von Gesetzestexten wird man nicht befördert.

Solange die "unabhängig arbeitende Justiz" eine hohle Phrase bleibt, weil das politische System die Unabhängigkeit nicht garantiert, nicht garantieren kann und will, solange werden wir uns über eigenwillige Gesetzesinterpretationen durch Juristen mit und ohne Parteibüchern aufregen können.

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Alles nur Satire
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Ein brillanter Beitrag zur Justizkomödie!

Jana Gärtner
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......politischer Journalismus vom allerfeinsten.
Da ziehe ich meinen Hut.
Eine Klasse für sich.
Vielen, vielen Dank für die Recherche, die Stunden, gar Tage beansprucht, und du einen Artikel hinlegst, der nicht nur sehr gut informiert, sondern mich...

......politischer Journalismus vom allerfeinsten.
Da ziehe ich meinen Hut.
Eine Klasse für sich.
Vielen, vielen Dank für die Recherche, die Stunden, gar Tage beansprucht, und du einen Artikel hinlegst, der nicht nur sehr gut informiert, sondern mich nachdenken lässt, und zum schreiben anregt.
Und dein tiefgründiger Humor beflügelt den Leser, und hält die Wut in Grenzen.--
Nichts aus der jüngeren Geschichte gelernt.
"Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht."
Heinrich Heine

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Ulrike Spurgat
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Köstlich! Ein veritabler Schmock! Erste Dimension. Was du aus dieser vorhersagbaren Reaktion des GBA herausholst, ist beeindruckend. Dazu gehören schon hässliche Gallenspasmen. Die hätte ich in diesem Fall nicht bieten können, da schon in der...

Köstlich! Ein veritabler Schmock! Erste Dimension. Was du aus dieser vorhersagbaren Reaktion des GBA herausholst, ist beeindruckend. Dazu gehören schon hässliche Gallenspasmen. Die hätte ich in diesem Fall nicht bieten können, da schon in der Stellenbeschreibung eines GBA deutlich wird, dass dieser den jeweiligen Regierungen zu dienen hat. In den meisten anderen Staaten auf diesem Globus ist diese Aufgabenverteilung ähnlich organisiert. Es gab dementsprechend natürlich auch noch keinen einzigen Fall, dass ein deutscher GBA gegen die Regierung ermittelt hätte. Aber gut, du warst ja auch Anzeigender und deshalb auch irgendwie „Gallerist“.
Zweite Dimension. Doch so klug und breit gefächert du diesen Schmock aufziehst, ist deine Kritik geradezu unerlässlich und ein Pflichtstück, und es wundert, dass sich bisher niemand (in den bekannten Adressen der Gegenöffentlichkeit) in dieser Hintergründigkeit dazu geäußert hat. Was du da vorlegst, ist also weit, weit mehr als eine Satire bzw. ist exakt eine dieser politischen Satiren, die wirklich bestürzen – obschon man ja alles wusste, auf alles vorbereitet war, alles reflektiert und abgelegt hatte. Die dritte Dimension. Deshalb: Ich bin überrascht vom eigenen Überraschtsein, überrascht von der unmittelbaren Wirkung. Von dieser Terminologie der Jurisprudenz im Angesicht der Legitimation von Mord. Alles gewusst. Doch dann lese ich deinen Artikel - und auf einmal: Rumms! Großartig. Nein, keine Angst: Eine vierte Dimension gibt es nicht.

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Reyes Carrillo
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ist es denn wenigstens im Nachhinein für den internationalen Strafgerichtshof in DEN HAAG „präjudiziell", wenn sich herausstellt, dass "militärische Beiträge einer breiten internationalen Allianz" auf Grund von bewussten Lügen, Unterstützung von...

ist es denn wenigstens im Nachhinein für den internationalen Strafgerichtshof in DEN HAAG „präjudiziell", wenn sich herausstellt, dass "militärische Beiträge einer breiten internationalen Allianz" auf Grund von bewussten Lügen, Unterstützung von Terroristen, Waffenlieferungen, die weltweiten Konflikte gezielt herbeiführen, um eigene Geopolitik zu betreiben?

Dann dürfte es in DEN HAAG zu einem Bauboom an Gefängnis-Einzelzellen kommen, was gerne mit einem Soli unterstützt werden wird.

Ich befürchte jedoch, dass zuvor die geltende Rechtssprechung davon ausgeht, dass begangene völkerrechtswidrige Maßnahmen, durch den Souverän "Bürger" als allgemein anerkannt gelten, wenn dieser am Wahltag sein x -Kreuzchen für die betreffenden Parteien und Kandidaten macht. Und somit wäre es NICHT mehr „präjudiziel", da allgemein anerkannt..

Eigentlich auch logisch.

In 50 Jahren könnten dann Überlebende beschließen, dass diese Kriege ein Genozid waren.
Was nutzt schon eine Glaskugel, wenn man selbst blind ist?

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Ernst Grobschmied
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Da die Bush-Family nicht sitzt und Blair auch noch frei rumläuft, haben Schröder und Merkel gute Chancen.

Uli Gellermann
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Gerechtigkeit hat lahme Füße!
Nach Karlsruhe zornige Grüße!
Wo Gerechtikeit fehlt, fehlt auch der Friede!
Das ist dann auch schon das Ende vom Liede!

Lutz Jahoda
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Vielen dank für den hervorragenden Text

Susi Sorglos
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Lieber Uli, eine Glanzleistung! Schon lange nicht mehr habe ich derartig gute Polit-Satire gelesen!! Chapeau!!!
Obwohl es eigentlich gar keine Satire ist, sondern traurige Wahrheit!

Markus Schmitz
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Das war wieder eine Delikatesse! Danke Uli!

Vielleicht noch hinzu zu fügen: Wenn der Generalbundesanwalt nicht ermittelt, dann gibt es keine weitere juristische Möglichkeit mehr, gegen dieses offenbare Verbrechen vorzugehen. Für diesen Fall, wenn...

Das war wieder eine Delikatesse! Danke Uli!

Vielleicht noch hinzu zu fügen: Wenn der Generalbundesanwalt nicht ermittelt, dann gibt es keine weitere juristische Möglichkeit mehr, gegen dieses offenbare Verbrechen vorzugehen. Für diesen Fall, wenn nämlich "andere Abhilfe nicht möglich ist", gibt Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes "das Recht zum Widerstand". Widerstand ist nicht Demonstrationen, die sind sowieso erlaubt, sondern Widerstand.

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Christel Buchinger
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Ihr Angriff auf den Generalbundesanwalt geht fehl. Denn seine gesetzliche Einordnung sieht so aus:

„Die Stellung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof weist eine statusrechtliche Besonderheit auf. Der Generalbundesanwalt ist...

Ihr Angriff auf den Generalbundesanwalt geht fehl. Denn seine gesetzliche Einordnung sieht so aus:

„Die Stellung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof weist eine statusrechtliche Besonderheit auf. Der Generalbundesanwalt ist "politischer Beamter" (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BBG). Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet.“

Er kann also gar nicht zuständig sein.

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Albrecht Wegener
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Sie irren.
Denn 1. hätte der Mann eine Stellungnahme abgelehnt, ablehnen müssen, wenn er nicht zuständig wäre.
Und 2. gibt es da den wunderbaren § 152 der Strafprozessordnung: "(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft...

Sie irren.
Denn 1. hätte der Mann eine Stellungnahme abgelehnt, ablehnen müssen, wenn er nicht zuständig wäre.
Und 2. gibt es da den wunderbaren § 152 der Strafprozessordnung: "(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.
und außerdem: (2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Und dann gibt es auch noch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
und dessen § 120: 
„(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, zuständig und weiter „…bei Friedensverrat in den Fällen des § 80 des Strafgesetzbuches ….  
und der Generalbundesanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Verfolgung übernimmt"

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Uli Gellermann
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